Von: bba
Bozen – Noch bis zum 1. Juni 2020 kann im Landesamt für Schulfürsorge um Studienbeihilfen für Ausbildungen außerhalb Südtirols angesucht werden. Der Termin wurde wegen der Coronavirus-Krise verlängert.
Das Land unterstützt Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Landesgrenzen eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besuchen, sofern diese in Südtirol nicht angeboten werden. Wegen der Coronavirus-bedingten Ausnahmesituation wurde der Abgabetermin für Ansuchen um Studienbeihilfe nun vom 16. April auf den 1. Juni 2020 verlängert, wie das zuständige Landesamt für Schulfürsorge mitteilt.
Voraussetzungen für Studienförderung unverändert
Unverändert bleiben die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung: Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Gefördert wird in diesem Zusammenhang auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt.
Bereits im Februar hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer für diesen Zweck für das laufende Schuljahr insgesamt 450.220 Euro zur Verfügung gestellt.
Bis 1. Juni um Studienbeihilfe ansuchen
Die Anträge um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2019/2020 können somit bis 1. Juni 2020 mittels E-Mail und Einschreiben eingereicht werden.
Weitere Auskünfte zur Wettbewerbsausschreibung und den Förderkriterien sowie dem Gesuchsformular finden Sie online auf der Webseite des Landes zur Bildungsförderung http://www.provinz.bz.it/ bildungsfoerderung.