Zwei ESF-Wettbewerbe

Sechs Millionen Euro an Unternehmen für spezifische Neuanstellungen

Mittwoch, 12. September 2018 | 16:07 Uhr

Bozen – Über zwei ESF-Wettbewerbe erhalten Unternehmen Zuschüsse für die die Anstellung von hochausgebildeten Berufseinsteigern und von benachteiligten Personen.

Sechs Millionen Euro schwer ist der aktuelle Aufruf des Europäischen Sozialfonds (ESF) an Unternehmen, die nicht beschäftigten jungen Menschen mit einem Master-Abschluss (zwei Millionen) sowie benachteiligten Personen (vier Millionen) Arbeit bieten. Die Unternehmen können ihre Ansuchen noch bis 28. Februar 2019 online beim ESF-Verwaltungsamt einreichen.

Die Anstellung von arbeitslosen, jungen Hochschulabgängern zu fördern, zielt auf Südtiroler ab wie auch auf junge Menschen aus dem übrigen Staatsgebiet, die in Südtirol ansässig sind. Die Zuschüsse haben einen Höchstsatz von 25.000 Europro Mitarbeiter. Mit ihm müssen die Unternehmen einen unbefristeten oder befristeten Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten unterzeichnen. Der Mitarbeiter muss über einen Hochschulabschluss verfügen, der mindestens der europäischen Klassifikation ISCED 7 (International Standard Classification of Education) entspricht, also ein Magister oder eine Laurea der alten Studienordnung. Der Abschluss kann auch bei einer ausländischen Universität erlangt worden sein.

Vier Millionen zugunsten benachteiligter Arbeitnehmer

Weitere vier Millionen Euro stehen für die Beschäftigung von Menschen bereit, die aus verschiedenen Gründen nur schwer Arbeit finden: Langzeitarbeitslose, Arbeitslose, die älter als 50 sind, Migranten, einschließlich Asylwerber, solche, die internationalen Schutz beantragt haben, und unbegleitete Minderjährige, die demnächst volljährig werden, Menschen mit Behinderung, Suchterkrankung, verurteilte Straftäter, die ihre Strafe abgebüßt haben, Opfer von Gewalt, Menschenhandel, Ausbeutung oder Diskriminierung, Mitglieder einer anerkannten Minderheiten-Volksgruppe und schließlich Obdachlose.

Auch hierfür beträgt der Höchstbetrag 25.000 Euro pro Mitarbeiter. Der Arbeitsvertrag muss eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten haben. Näheres können interessierte Betriebe auf dem ESF-Stand der Bildungsmesse Futurum vom 20. bis 22. September in der Messe Bozen erfahren oder bei einer Informationsveranstaltung, die das ESF-Landesamt am 15. Oktober um 9 Uhr im Landhaus 11, Rittnerstraße 4, hält.

Diese Förderung ist Teil des aktuellen ESF-Programms 2014-2020, für das rund 136 Millionen zur Verfügung stehen. Nähere Informationen finden sich online, auf den Webseiten des ESF-Verwaltungsamtes.

Von: mk

Bezirk: Bozen