Von: luk
Bozen – Heute wurde ein Rechtsgutachten zum sektoralen Fahrverbot in Tirol öffentlich vorgestellt. Das vom Europarechtsexperten Prof. Dr. Peter Hilpold verfasste Gutachten kommt zu einem klaren Schluss: Das sektorale Fahrverbot ist unverhältnismäßig und in der Folge EU-rechtswidrig. Das Rechtsgutachten wird am kommenden Donnerstag auch in Deutschland im Beisein des Europaparlamentariers Markus Ferber und der bayerischen Verkehrsministerin Kerstin Schreyer vorgestellt.
Gemeinsam mit ihren Partnern im In- und Ausland setzt sich die Handelskammer Bozen seit jeher für einen freien und nachhaltigen Warenverkehr auf der Brennerachse ein. Dabei wird die Rechtmäßigkeit der Fahrverbote für den Transitverkehr in Tirol seit langem in Frage gestellt. Aus diesem Grund wurde ein Rechtsgutachten zur Kompatibilität des sektoralen Fahrverbots in Tirol mit dem EU-Recht in Auftrag gegeben.
Das von Prof. Dr. Hilpold, Europarechtsdozent an der Universität Innsbruck, verfasste Rechtsgutachten analysiert vorweg das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sektoralen Fahrverbot im Jahr 2011. In diesem Richterspruch hat der EuGH die Kriterien vorgegeben, anhand derer die Konformität des sektoralen Fahrverbots mit dem Unionsrecht gemessen werden muss. Insbesondere gilt es, die Frage der Verhältnismäßigkeit eindeutig zu klären. Im Jahr 2011 kam der EuGH zum Schluss, dass die Kriterien nicht erfüllt waren und daher das sektorale Fahrverbot klar unionsrechtswidrig war.
“Um die Konformität des neuen sektoralen Fahrverbots zu überprüfen, hat Prof. Dr. Hilpold das Verbot auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft. Dabei wurde bemängelt, dass die Wahl der „bahnaffinen Güter“ beim Fahrverbot willkürlich und diskriminierend getroffen wurde. So ergibt sich zum Beispiel beim Gut ‘Getreide’ ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Südtiroler Industrie durch das sektorale Fahrverbot. Weiters scheint es keine Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch des Verbots durch Tiroler Firmen zu geben. Kürzlich hat auch die Europäische Kommission auf eine Anfrage des EU-Parlaments geantwortet, dass ihr keine diesbezüglichen Maßnahmen bekannt seien. Und dies, obwohl Österreich gegenüber dem EuGH im Jahr 2011 solche Maßnahmen versprochen hatte. Die Umgehungs- und Missbrauchsgefahr ist vor allem auf die Anwendung der Quell- oder Zielverkehrsregelung beim Tiroler Fahrverbot zurückzuführen. Der EuGH hatte 2011 gewisse Ausnahmen für regionale Verkehre vom sektoralen Fahrverbot zugelassen, Tirol hat die Ausnahme allerdings auch auf Fernverkehre mit Quelle oder Ziel in der Tiroler Kernzone ausgeweitet. Die Einbeziehung von Fernverkehren in diese Ausnahmeregelung widerspricht der gesamten Logik der Ausnahme für regionale Verkehre und ist damit auch EU-rechtlich nicht haltbar”, so die Handelskammer Bozen.
Was die umweltpolitische Zielsetzung des Verbots anbelangt, stelle sich die Frage, ob angesichts der Luftwertdaten, welche seit Jahren besser werden und Großteils die EU-Vorgaben bereits erfüllen, weitere Beschränkungen zulässig sind. “Die damit zu erzielenden Verbesserungen der Luftwerte stehen in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen für den freien Warenverkehr. Die Verbesserungen in der Technik, die technologische Innovation, die laufend zur Senkung der Schadstoffemissionen bei den Lkws führt, muss auch zu einer Anpassung bei den beschränkenden Maßnahmen führen. Außerdem muss angesichts offizieller Erklärungen der Tiroler Landesregierung, die als Ziel der Beschränkungen nicht primär die Luftbelastung darstellen, sondern die Reduzierung der Lkw-Fahrten durch Tirol, die Eignung der Fahrverbote als unionsrechtskonforme Beschränkung grundsätzlich in Frage gestellt werden, da die Beschränkung des Transits für sich genommen EU-rechtlich kein schützenswertes Ziel ist. Das Rechtsgutachten wird im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am 11. Februar auch in Deutschland im Beisein des EU-Abgeordneten Markus Ferber und der bayerischen Verkehrsministerin Kerstin Schreyer und Vertretern der Industrie- und Handelskammer München sowie der deutschen Wirtschaftsverbände vorgestellt. Außerdem wird das Gutachten der Europäischen Kommission übermittelt”, heißt es weiter.
Das sektorale Fahrverbot sei nicht nur ein Problem für die an Tirol angrenzenden Regionen oder Staaten, sondern es stellt eine Verletzung des Grundprinzips des freien Warenverkehrs in der EU dar. Aus diesem Grund steht die Handelskammer Bozen mit Brüssel in engem Kontakt, damit die nötigen Schritte ergriffen werden.