EVZ erklärt, was zu beachten ist

Selbstorganisiertes Reisen: Was wenn …?

Mittwoch, 29. September 2021 | 20:53 Uhr

Bozen – Das EVZ erklärt, was zu beachten ist, wenn man seinen Urlaub selbst organisiert. Die Anfragen, die im Sommer 2021 beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) eingegangen sind, sprechen eine klare Sprache: Die Individualreise boomt! Man organisiert sich seinen Urlaub gerne selbst und bucht Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen bei verschiedenen Anbietern im Internet. Nicht immer geht dabei allerdings alles glatt. Hilfe, mein Flug wurde gestrichen!

Was Individualreisenden im vergangenen Sommer häufig Schwierigkeiten bereitete, war, dass Flüge immer wieder kurzfristig gestrichen wurden und kein passender Ersatzflug angeboten wurde. Verbraucher haben sich dann oft nach einem alternativen Reiseziel umgeschaut und waren erstaunt, dass für das ursprünglich gebuchte Hotel Stornogebühren zu zahlen waren. Das Hotel muss natürlich nicht das Risiko für eine ins Wasser gefallene Flugreise übernehmen. Das Flugticket muss erstattet werden, aber wenn die Absage mehr als 14 Tage vor dem Reisetermin erfolgt, muss die Fluggesellschaft zusätzlich keine Entschädigung zahlen.

Warum sind Pauschalreisende in so einer Situation besser dran?

Der Veranstalter ist für die Ausführung der gesamten Reise verantwortlich. Das bedeutet konkret, wenn der Flug ausfällt, muss der Tour Operator einen neuen Flug finden und er muss sich um eine Lösung kümmern, wenn es ein Problem mit der Unterkunft gibt. Auch bei einer Insolvenz sei es des Reiseveranstalters, aber auch der Fluggesellschaft, des Hotels oder anderer Dienstleister, ist man bei einer Pauschalreise geschützt, nicht hingegen bei einer Individualreise.

Was eine Pauschalreise ist – hier eine vereinfachte Erklärung

Werden mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen von einem Anbieter zu einem Paket und zu einem Gesamtpreis kombiniert, dann bezeichnet man dies als Pauschalreise. Zu den kombinierbaren Reiseleistungen gehören grundsätzlich Beförderung (Flug, Bahn, Bus..), Beherbergung (Hotel, Pension…), Vermietung von Pkw oder Motorrad, sowie touristische Leistungen wie Ausflüge, Eintrittskarten für Events, die mindestens 25 Prozent des Reisepreises ausmachen.

Die Tücken beim Flüge buchen

Wer trotzdem lieber bei einer Individualbuchung bleibt, sollte sich von den vermeintlichen Schnäppchen auf Buchungsportalen nicht blenden lassen und die Preise auch direkt auf der Seite der Fluggesellschaft bzw. des Hotels überprüfen. Wenn die Buchung bei Online-Portalen tatsächlich billiger sein sollte, überlegt man sich besser, ob diese vermeintliche Preisersparnis mitunter teure Komplikationen wert ist, die entstehen, wenn der Flug gestrichen werden sollte. Fluggesellschaften erstatten meist an den Vermittler und es dieser verrechnet oft Gebühren für die Erstattung, die ähnlich hoch sind wie der Ticketpreis. Schwierigkeiten gibt es zudem oft mit der Kontaktaufnahme mit den Portalen.

Vorsicht Betrug beim Ferienhaus buchen

Auf Buchungsportalen für Ferienwohnungen und anderen Unterkünften lauern ebenfalls Gefahren: besonders günstige Angebote erweisen sich zuweilen im Nachhinein als Betrug. Im schlimmsten Fall gibt es das gebuchte Ferienhaus nicht und man wird abgezockt. Alarmglocken sollten schrillen, wenn der Vermieter der Ferienwohnung nicht über das Vermittlungsportal sondern privat über E-mail oder Messengerdienste kommunizieren will und Vorauszahlungen mittels Banküberweisung und nicht mittels Kreditkarte haben möchte.

Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums: https://www.euroconsumatori. org/de/urlaub_und_reisen

 

Von: bba

Bezirk: Bozen