Von: luk
Bozen – Trotz massiven Widerstands vom Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) und des nationalen Handwerkerverbands, Confartigianato, ist das Gesetz in Kraft getreten.
Das Gesetz führt eine Bestimmung ein, die verlangt, dass nur Unternehmen mit einer SOA-Zertifizierung Arbeiten, auch im privaten Sektor, mit einem Wert über 516.000,00 Euro ausführen können, um von den Steuervergünstigungen, dem sogenannten Superbonus, profitieren zu können. Das SOA-Zertifikat ist eine obligatorische Bescheinigung, welche die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit eines Unternehmens nachweist. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es zu vermeiden, dass Unternehmen ohne die notwendigen fachlichen Anforderungen an Ausschreibungen teilnehmen, nur um von dem Superbonus profitieren zu können.
Gemeinsam mit der Confartigianato und den Parlamentariern hat der lvh.apa, bis zuletzt, gegen die Einführung der SOA-Verpflichtung angekämpft, leider vergebens. Entsprechend groß ist die Verärgerung. „Welchen Sinn hat es, Investitionsanreize zu schaffen, wenn auf der anderen Seite wichtige Glieder der Wirtschaftskette vom Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen werden“, beklagt lvh-Präsident Martin Haller. „In Südtirol hat sich die Praxis bewährt, dass Betriebe im Bausektor vom Bauherrn anhand ihrer Berufsbefähigung und Berufserfahrung bewertet werden“, erläutert der Präsident weiter. „Wir wissen alle, dass sich die SOA für die Betrugsvermeidung und -bekämpfung auch im öffentlichen Sektor nicht als besonders wirksam erwiesen hat. Die einzige Auswirkung der neuen Bestimmung ist eine weitere Verlangsamung der Bauausführungen und die Erschließung eines bedeutenden Geschäftsfeldes für Unternehmen, die SOA-Bescheinigungen ausstellen“, zeigt sich Haller enttäuscht.
Ab dem 1. Juli 2023 dürfen somit nur Betriebe, die bereits in Besitz einer SOA-Zertifizierung sind, Arbeiten, die mit den erwähnten Steuervergünstigungen in Zusammenhang stehen und den Wert von 516.000,00 Euro überschreiten, durchführen.