Von: luk
Bozen – Nur noch wenige Tage bleiben, um sich für ein Sommerpraktikum bei der Südtiroler Landesverwaltung zu bewerben. Der Antrag muss bis zum 2. Februar 2026 um 12 Uhr eingereicht werden. Das Land bietet jungen Menschen auch 2026 wieder die Möglichkeit, den Arbeitsalltag in der Verwaltung kennenzulernen. Praktika sind in den Landesämtern in Bozen sowie in den Außenstellen in Rom und Brüssel möglich. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Oberschulen und Berufsschulen ab der 4. Klasse. Bewerben können sich auch Maturantinnen und Maturanten bis ein Jahr nach dem Abschluss. Offen steht das Praktikum ebenso Studierenden sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen bis ein Jahr nach Studienabschluss.
“Ein Sommerpraktika beim Land ist mehr als ein Ferienjob. Vielmehr sind die Praktika eine echte Chance, zu sehen, wie Entscheidungen entstehen und wie vielseitig und spannend eine Mitarbeit in der öffentlichen Verwaltung Südtirols sein kann. Hier können zudem Kontakte geknüpft und interessante Erfahrungen gesammelt werden”, betont Personallandesrätin Magdalena Amhof. “Unser Ziel ist es, junge Menschen für diese wichtige Arbeit zu begeistern, um sie vielleicht später als Mitarbeitende zu gewinnen”, so die Landesrätin.
Mehr Taschengeld und weniger Arbeitsstunden
Im vergangenen November hatte die Landesregierung die Bedingungen für Sommerpraktika angepasst. Auf Vorschlag von Amhof wurden die täglichen Arbeitsstunden für die Praktikantinnen und Praktikanten auf 6 Stunden pro Tag gesenkt und die Mindestdauer der Sommerpraktika auf 1 Monat verkürzt. Gleichzeitig wurde das Taschengeld erhöht und beträgt nun für Praktikantinnen und Praktikanten der Sekundarstufe 40 Euro pro Tag sowie 50 Euro für Studentinnen und Studenten sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Studentinnen und Studenten sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die das Praktikum in den Ämtern des Landes Südtirol in Rom und Brüssel absolvieren, bekommen ein Entgelt von 65 Euro pro Tag. Zusätzlich erhalten Praktikantinnen und Praktikanten wie die Landesangestellten einen Essensgutschein im Wert von 7 Euro.
Deutsch- und Italienisch-Kenntnisse Voraussetzung – Bis 2. Februar bewerben
Für Schülerinnen und Schüler ist jeder Fachbereich zugelassen. Studierende und Absolventinnen und Absolventen müssen aus den Bereichen Rechts- und Politikwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Technik inklusive Agrar- und Forstwissenschaften oder Geisteswissenschaften kommen. Voraussetzung für alle sind Grundkenntnisse der deutschen und der italienischen Sprache.
Bewerben können sich Interessierte bis 2. Februar um 12 Uhr über die offizielle Webseite des Landes unter https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1004521. Dort stehen auch die aktuellen Formulare bereit, denen ein Lebenslauf beigelegt werden muss. Für Fragen steht das Amt für Personalaufnahme im Landhaus 8 in Bozen zur Verfügung. Kontakt ist per E-Mail an personalaufnahme@provinz.bz.it oder per PEC an personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it möglich.
Die Rangordnungen werden anschließend bis spätestens 1. März veröffentlicht oder verschickt.




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