Online-Einsicht

Sprachgruppenzugehörigkeits- und Zweisprachigkeitsnachweis vereinfacht

Dienstag, 19. Februar 2019 | 15:10 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute den Entwurf der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut betreffend Änderungen zu Zweisprachigkeitsnachweis und Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung gutgeheißen. Dadurch wird der Weg zur Vereinfachungen beider Verfahren freigemacht.

Sprachgruppenerhebung weiterhin alle zehn Jahre

Wie im restlichen Italien wird seit dem Vorjahr auch in Südtirol die Volkzählung nicht mehr alle zehn Jahre, sondern als jährliche Stichproben-Befragung durchgeführt. Dies gilt jedoch nicht für die Ermittlung der Sprachgruppenverteilung, welche aufgrund der heute genehmigten Durchführungsbestimmung weiterhin alle zehn Jahre erfolgen wird. „Die Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung ist für Südtirol immer von Bedeutung. Im Sinne der Kontinuität und einer langfristigen Planung macht es daher Sinn, an der bisherigen Zeitspanne von zehn Jahren bei der Feststellung der Sprachgruppenstärke festzuhalten“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Digitalisierung der Sprachgruppenerklärung vorantreiben

Zudem sollen die Einsicht und die Möglichkeiten zur Änderung der Sprachgruppenerklärung auf telematischem Wege ausgebaut werden. Bereits 2011 hatten über 80 Prozent das entsprechende Formular online ausgefüllt. Durch diese digitale Möglichkeit ergeben sich Vorteile für die Verwaltung, da Kosten eingespart und die Fehleranfälligkeit reduziert werden. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren von dieser Digitalisierung, nachdem sie die Erklärung eigenständig und zeitlich unabhängig einsehen, ändern, aber auch beantragen können. Bisher erhält man die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe ausschließlich beim Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit des Landesgerichts Bozen. Die Erklärungen sind beispielsweise für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben oder für den Erhalt bestimmter Förderungen nötig. „Künftig wird es möglich sein, über den gesicherten Zugang durch die digitale Identität SPID oder über die aktivierte Bürgerkarte die Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung anzufordern. Wir garantieren somit einen bürgernahen, unmittelbaren Zugang zu dieser Dienstleistung“, betont Landeshauptmann Kompatscher. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung kann jederzeit beantragt und geändert werden. Um einem missbräuchlichen Gebrauch der Erklärung vorzubeugen muss zwischen jeder Änderung eine 18-monatige Sperrfrist eingehalten werden.

Hochschulabschluss zählt für Zweisprachigkeitsnachweis

Die zweite Änderung, welche heute von der Landesregierung grünes Licht erhalten hat, betrifft die Vereinfachung des Zweisprachigkeitsnachweises. Zwei neue Verfahren sollen damit eingeführt werden: Künftig genügt bei Vorlage eines Hochschulabschlusses in einer der Landessprachen eine Bescheinigung über die Kenntnis der anderen Sprache oder das Ablegen der Prüfung in der anderen Landessprache. Die Prüfung in der zweiten Landessprache, in der ein Bewerber oder eine Bewerberin über einen Hochschulabschluss verfügt, erübrigt sich damit.

Nach der Verabschiedung durch die Landesregierung wird der Textvorschlag nun an die zuständige 6er-Kommission zur Behandlung weitergeleitet. Anschließend muss der Ministerrat darüber befinden.

Von: luk

Bezirk: Bozen