Von: luk
Bozen – Nach dem starken Gegenwind vonseiten der Unternehmen in ganz Italien kommt es nun zu einem Zurückrudern der italienischen Regierung. „Die Chancen stehen sehr gut, dass der Artikel 10 des Wachstumsdekrets ersatzlos gestrichen wird“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller.
Das Dekret hatte bereits im Frühjahr heftigen Widerstand unter den Wirtschaftstreibenden ausgelöst. Betriebe, die eine energetische Sanierung durchführen, müssen dem Bauherrn das Steuerguthaben vorstrecken – so die neue Bestimmung. Die Wellen der Reklamationen waren hoch und es folgte u.a. eine Reihe von wirtschaftspolitischen Interventionen. „Für die Wirtschaft ist ein derartiges Gesetz kontraproduktiv und inakzeptabel. Steuerliche Anreize zu schaffen ist wichtig, aber nicht auf Kosten der Betriebe“, forderte bereits damals lvh-Präsident Martin Haller. Gemeinsam mit Senator Dieter Steger und der Kammerabgeordneten Renate Gebhard forderte der lvh die Streichung des Art. 10.
Mit heute ist klar: Art. 10 des Wachstumsdekrets wird ersatzlos gestrichen. Darauf konnte man sich gestern in der Haushaltskommission, in der auch Dieter Steger sitzt, politisch einigen.
„Dies ist wohl das beste Weihnachtsgeschenk, das man den Unternehmen machen kann. Damit fällt eine enorme Last von unseren Schultern. Ich bedanke mich herzlich bei Dieter Steger für seinen konsequenten Einsatz in dieser Thematik“, unterstreicht Haller.
Nun bleibe noch zu hoffen, dass die politische Willensäußerung sobald wie möglich im Gesetz festgeschrieben wird, indem das neue Haushaltsgesetz rechtzeitig vor Jahresende über die Bühne gebracht wird, so der lvh.