Höhe der Studienbeihilfe ist nach dem Einkommen der Familie gestaffelt

Studienbeihilfen für die Ausbildung des Gesundheitspersonals

Samstag, 28. April 2018 | 12:58 Uhr

Bozen – Für die Kurse, die heuer zwischen 1. Jänner und 31. Juli beginnen, können die Gesuche noch bis zum 31. Mai abgegeben werden.

Die Landesverwaltung teilt mit, dass die Frist für die Einreichung der Gesuche um Studienbeihilfe für die Grundausbildung im Gesundheitsbereich für das Schuljahr 2017/2018 noch offen ist. Für Kurse, die im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Juli 2018 beginnen, können die Gesuche innerhalb 31. Mai 2018 eingereicht werden, und zwar im Landesamt für Gesundheitsordnung in Bozen, Kanonikus-Gamper-Straße 1, 3. Stock. Für all jene Kurse, die vor dem 1. Jänner 2018 begonnen haben, können dagegen keine Gesuche mehr eingereicht werden.

In den Genuss der Studienbeihilfe kommen Studenten, deren Familieneinkommen nach Abzug der Freibeträge im Jahr 2016 weniger als 32.000 Euro betrug. Die Höhe der Studienbeihilfe ist nach dem Einkommen der Familie gestaffelt.

Die entsprechenden Formulare liegen im Landesamt für Gesundheitsordnung auf, Kriterien und Formulare sind auch online abrufbar. Weitere Informationen erteilt das Amt für Gesundheitsordnung (Frau Paulato – Tel. 0471 418152 – 0471 418140, E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz. it).

Von: luk

Bezirk: Bozen