Institutionelles Instrument

Südtiroler Tumorregister ist privacy-geprüft

Mittwoch, 18. April 2018 | 17:27 Uhr

Bozen – Die italienische Datenschutzbehörde (Garante della Privacy) hat nach der Überprüfung der Abläufe und der Funktionsweise des Südtiroler Tumorregisters eine positive Einschätzung abgegeben.

Vor wenigen Wochen konnte der Ablauf zur Regulierung des Tumorregisters der Autonomen Provinz Bozen abgeschlossen werden. Dies auch dank einer Arbeitsgruppe, die intensiv daran gearbeitet hat. Koordiniert von der Datenschutzreferentin des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Maria Murgia und unter Mitarbeit des Data Protection Officers des Betriebes, Filomena Polito, sowie des Primars der Abteilung Pathologische Anatomie und Histologie in Bozen, Guido Mazzoleni und der Beobachtungsstelle für Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen konnte das Projekt erfolgreich zu Ende gebracht werden.

Die italienische Datenschutzbehörde hat den von der Autonome Provinz Bozen und dem Sanitätsbetrieb vorgelegte Reglement nun gutgeheißen und positiv bewertet.

Das Tumorregister ist ein institutionelles Instrument, welches Informationen zur Häufigkeit und Prävalenz von Tumorerkrankungen zur Verfügung stellt. Das Register dient unter anderem als Basis für Entscheidungen der Sozial-und Gesundheitspolitik und hat Einfluss bei der Bewertung von Präventionsprogrammen sowie bei der Planung und Betreuung von Patienten mit Neoplasie.

Bisher verfügten in Italien nur drei Regionen über ein reglementiertes Tumorregister. Nun also auch die Autonome Provinz Bozen.

SABES-Generaldirektor Thomas Schael: „Bereits vor zwei Jahren hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Wichtigkeit des Datenschutzes erkannt und mit Maria Murgia eine eigene Datenschutzreferentin berufen. Die positive Bewertung des Tumorregister-Reglements durch die italienische Datenschutzbehörde ist nun eine schöne Bestätigung für unsere Bemühungen, die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“

Die Datenverarbeitung des Tumorregisters in Südtirol entspricht bereits der EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche ab dem 25. Mai 2018 endgültig in Kraft tritt.

Von: luk

Bezirk: Bozen