Von: mk
Bozen – Für Lkw-Fahrer, die ausschließlich innerhalb Italiens fahren, heißt es jetzt aufatmen: Das Innenministerium hat beschlossen, dass keine Strafen wegen fehlender Tachografenkarten ausgestellt werden dürfen, wenn die Aufzeichnungen manuell durchgeführt werden.
Aufgrund der Verzögerungen bei der Ausgabe der neuen Tachografenkarten seit dem 15. Juni herrschte in den vergangenen Tagen große Sorge bei den Lkw-Fahrern. Sie befürchteten, dass sie aufgrund der verspäteten Ausgabe der erneuerten Karten von den Ordnungskräften Sanktionen erhalten. Daher hat sich neben anderen Wirtschaftsvertretern auch der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister eingeschaltet, um sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen und den Mitgliedern dazu detaillierte Informationen liefern zu können.
Damit die Fahrer aufgrund des technischen Problems beim Druck der Fahrerkarten nicht in eine missliche Lage gebracht werden, hat das Innenministerium in einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben darauf hingewiesen, dass aufgrund dieses Ausnahmezustands keine Strafen für Fahrer ausgestellt werden dürfen, die den Beleg des eingereichten Antrags um Ausstellung der neuen Fahrerkarte vorweisen können und die Aufzeichnungen manuell nach der Verordnung (EU) 165/2014 gemacht haben. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrer, die ausschließlich auf nationalem Gebiet tätig sind. Hingegen Lkw-Fahrer, die internationale Fahrten durchführen, könnten Strafen riskieren, wenn sie die VO (EU) 165/2014 neben den vorgesehenen Möglichkeiten der manuellen Aufzeichnungen, diese auch für die Verlängerung der Fahrerkarte anwenden.
Nachdem die Ausstellung der Fahrerkarten den Handelskammern obliegt, hat „Unioncamere” letzthin bestätigt, dass die Probleme bei der Produktion der neuen Tachografenkarten gelöst wurden, und somit der zeitnahen Produktion derselben nichts mehr im Wege steht.