Von: luk
Bozen – Kürzlich haben über 20 Verbände und Handelskammern aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Schweden die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgefordert, zu den Tiroler Fahrverboten aktiv zu werden und ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der EU-rechtswidrigen Fahrverbote einzuleiten.
Die Tiroler Fahrverbote, insbesondere das sektorale Fahrverbot und das Nachtfahrverbot, stehen seit geraumer Zeit in der Kritik, da sie nach Ansicht verschiedener Verbände und Handelskammern eindeutig gegen EU-Recht verstoßen und den freien Warenverkehr in der EU behindern. Die Verschärfung des Nachtfahrverbots seit 01.01.2021 führte, mitten in der Coronapandemie, zu einem nahezu Totalverbot für den Transitverkehr in den Nachtstunden. Offiziell wird diese Maßnahme mit dem Luftschutz begründet, in der Praxis aber, macht diese Maßnahme umweltpolitisch keinen Sinn: Ein Komplettverbot in den Nachtstunden führt lediglich zu einer höheren Konzentration der Fahrten in den Tagstunden – mit mehr Staus, Stop-and-Go-Verkehren und folglich mehr Emissionen.
Die Handelskammer Bozen, aber auch andere Wirtschaftskammern und Verbände, haben in der Vergangenheit mehrmals an die Europäische Kommission geschrieben, um auf die Missstände im Zusammenhang mit den Tiroler Fahrverboten hinzuweisen und Alternativmaßnahmen vorzuschlagen, wie man den Straßenverkehr nachhaltiger gestalten und die Verlagerung auf die Schiene fördern kann.
„Die Europäische Kommission ist die Hüterin der EU-Verträge, es ist ihre Aufgabe bei einer möglichen Vertragsverletzung aktiv zu werden, so muss es auch bei den Tiroler Fahrverboten sein. Es gibt hier berechtigte Zweifel an deren Rechtskonformität, daher muss – wie bei jeder Streitsache – die Gerichtsbarkeit entscheiden“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Die Handelskammer Bozen hat bereits im vergangenen Februar ein Rechtsgutachten zum sektoralen Fahrverbot vorgestellt, zeitnahe wir ein weiteres Gutachten zum Nachtfahrtverbot folgen. Diese Gutachten zeigen die Unvereinbarkeit der Tiroler Verbote mit dem EU-Recht auf.
Das nun verschickte gemeinsame Schreiben von 25 Verbänden und Handelskammern an die Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert diese auf, sich der Thematik anzunehmen und aktiv zu werden. In der Vergangenheit ist die Kommission bereits zweimal gegen das Sektorale Fahrverbot in Tirol vorgegangen.
Doch auch abseits der Fahrverbote gibt es in Tirol Hürden für die Frächter erklärt Thomas Baumgartner, Präsident der italienischen Frächtervereinigung ANITA: „Auch bei der Nachtmaut auf der Tiroler A13 gibt es EU-rechtliche Probleme, da diese viel zu hoch angesetzt ist. So sind auf der A13 in Nordtirol 3,50 Euro pro Kilometer fällig, während durchschnittlich auf den Autobahnen in Italien und Deutschland lediglich 0,17 Euro pro Kilometer anfallen. Es ist richtig, dass externe Kosten in die Mautkalkulation einfließen müssen, aber die Kosten auf der A13 stehen in keinem Verhältnis und sind nicht kompatibel mit EU-Vorgaben.“