Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das offene Ausschreibungsverfahren für den Transportdienst von Schülern mit Behinderung genehmigt.
Bei der Vergabe des Transportdienstes von Schülern mit Behinderung wird das Land künftig das Qualitätskriterium besonders groß schreiben. In diesem Sinne wurde auch das Ausschreibungsverfahren formuliert, das die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer genehmigt hat.
Der Auftrag wird durch Anwendung des Kriteriums des wirtschaftlich günstigsten Angebotes vergeben. Dieses wird nach dem besten Verhältnis zwischen Qualität und Preis im Verhältnis 80 zu 20 ermittelt: für das niedrigste preisliche Angebot werden demnach maximal 20 Punkte vergeben, für die Qualität des Dienstes hingegen bis zu 80 Punkte.
Vorausgesetzt werden Qualitätskriterien, die auf die Beschaffenheit und Ausstattung der Fahrzeuge angewandt werden, so sind etwa auch Fahrzeuge mit Allrad-Antrieb vorgesehen. Zu den Qualitätsmerkmalen zählen unter anderem auch die Professionalität der Fahrer und die Erfahrungswerte sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle.
Die Landesregierung hat heute das offene Ausschreibungsverfahren auf europäischer Ebene zur Vergabe des Transportdienstes für Kinder und Schüler mit Behinderung für die Dauer von vier Jahren – ab dem kommenden Schuljahr 2018/2019 bis zum Schuljahr 2021/2022 – genehmigt.
Der Gesamtbetrag für die Dienstleistung für vier Jahre wurde auf insgesamt vier Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer – also eine Million Euro pro Jahr – veranschlagt; dieser Betrag wurde aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre berechnet.