Von: mk
Bozen – Als „unverständlich“ und „völlig überraschend“ bezeichnet der Südtiroler Energieverband (SEV) die Aussetzung von Beiträgen, die Südtiroler Stromverteiler bisher für Neuanschlüsse an das Stromnetz und für die unterirdische Verlegung von Freileitungen in Anspruch nehmen konnten. Die Streichung dieser Förderungen hat die Landesregierung mit ihren neuen „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für Anschlüsse an das Stromnetz“ am 16. Juli beschlossen. „Dieser wichtigen Entscheidung gingen keine Konsultationen mit den betroffenen Betrieben oder deren Branchenvertretern voraus“, wundert sich SEV-Direktor Rudi Rienzner. Für die vielen kleinen und mittleren Stromverteiler sei aufgrund dieses „Hau-Ruck-Verfahrens“ die „wirtschaftliche Planungssicherheit gefährdet“.
In der Vergangenheit deckten die Beiträge 65 Prozent der Kosten für neue Stromanschlüsse von Almen und Schutzhütten, 50 Prozent der Kosten für die Wiederherstellung von Stromanschlüssen nach Naturkatastrophen, 25 Prozent der Kosten für neue Anschlüsse sowie den Austausch oder die Verstärkung von Stromversorgungsanlagen im ländlichen Siedlungsgebiet und 25 Prozent der Kosten für die unterirdische Verlegung von Freileitungen im Bereich der Mittel- und Niederspannung ab.
Die Beiträge für Neuanschlüsse, den Austausch oder die Potenzierung von Stromversorgungsanlagen im ländlichen Siedlungsgebiet und die unterirdische Leitungsverlegung hat die Landesregierung jetzt ab dem 1. Januar 2020 gestrichen. Das Problem für die Betriebe: Stromverteiler müssen ihre Beitragsansuchen vom 1. Januar bis zum 30. Juni des Jahres einreichen, in dem die Arbeiten beginnen. „Jetzt gibt es für Arbeiten im Jahr 2020 plötzlich keine Beiträge mehr, obwohl die Betriebe diese in ihrer Kalkulation eingeplant haben“, erklärt Rudi Rienzner. Und: „Dass die für den Landschaftsschutz sinnvolle unterirdische Verlegung von Stromleitungen nicht mehr gefördert wird, können wir als Südtiroler Energieverband nicht nachvollziehen.“