Von: mk
Bozen – ASGB-Chef Tony Tschenett und ASGB-Fachsekretär Richard Goller haben gegenüber den Medien erklärt, dass die von der SAD eingeforderte Übersetzung des Arbeitsrekurses ins Italienische juristisch rechtens, aber ethisch inakzeptabel sei. Darauf reagiert der Generaldirektor der SAD, RA Mariano Claudio Vettori, in einer Aussendung.
„Die SAD AG ist ein fließend zweisprachiges Unternehmen und empfängt bzw. sendet täglich Mitteilungen in beiden Landessprachen, also in Deutsch und in Italienisch, an Private und an öffentliche Ämter. In der Regel verwendet die SAD dabei immer die Sprache des jeweiligen Gesprächspartners. Der Arbeitsrekurs des ASGB wurde in deutscher Sprache verfasst und das Unternehmen SAD musste deshalb die Übersetzung ins Italienische anfordern, da sie in dieser Causa den Rechtsanwalt Malena aus Rom beauftragt hatte, welcher die deutsche Sprache nicht beherrscht“, erklärt Vettori.
Aus diesem Grund müsse der Prozess zumindest zweisprachig sein und er persönlich habe als Generaldirektor der SAD AG Geschäftsführer Ingomar Gatterer dazu aufgefordert, die Anfrage um Übersetzung ins Italienische zu unterzeichnen. Die Kanzlei Malena & Partner ist im Sektor des öffentlichen Personenverkehrs spezialisiert und zählt alle größeren Unternehmen Italiens darin zu ihren Klienten.
„Die SAD musste demnach die Übersetzung des Rekurses des ASGB beantragen, um nicht die Gelegenheit zu verpassen, sich vom Studio Malena verteidigen zu lassen. Diese Anfragen um Übersetzung ins Italienische sind notwendig und in diesem Sinne völlig normal, wenn ein Verteidiger aus Rom, Mailand, Turin und Neapel beauftragt wird, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Einen moralischen oder ethischen Anspruch ins Feld zu führen, ist unangebracht und zeigt, wenn überhaupt, dass die Ethik sogar als Alibi für unsachliche oder unbegründete Argumentation herhalten muss“, betont Vettori abschließend.