Von: mk
Bozen – “Es handelt sich dabei um die dritte Überarbeitung, wobei festzuhalten ist”, betonte Umweltlandesrat Richard Theiner, “dass sich der Abfallplan ausschließlich auf die Hausabfälle bezieht. Die Bewirtschaftung der Sonderabfälle wird mit eigenem Plan geregelt und ist nicht Gegenstand dieses Plans.”
In Südtirol wurden im Jahr 2015 insgesamt 35.300 Tonnen Bioabfälle getrennt gesammelt und einer Verwertung (Kompostierung oder Vergärung) zugeführt. Aus Gründen mangelnder Kapazitäten auf Südtirols Anlagen, mussten 15.000 Tonnen (43 Prozent) außer Landes geführt werden, davon 5.000 ton aus dem Pustertal und rund 10.000 Tonnen aus den Einzugsgebiet der Anlage in Lana. Lokal konnten 11.100 Tonnen über Kompostieranlagen und 9.100 Tonnen über Vergärungsanlagen verwertet werden.
Gemäß Landesabfallplan wird mit der Vervollständigung der Erweiterung der Vergärungsanlage in Lana (4. Baulos) in den Jahren 2017-2018 die Behandlungskapazität der Anlage für Bioabfälle von derzeit 10.000 Tonnen auf 30.000 Tonnen pro Jahr erhöht. Der Rest wird wie heute in lokalen Kompostieranlagen verarbeitet. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sämtliche in Südtirol getrennt gesammelten Bioabfälle lokal verwertet werden.
Die Anlage in Lana muss auf jeden Fall vergrößert und dem Stand der Technik angepasst werden, um die Verwertung der im Großraum Bozen anfallenden Bioabfälle (rund 8.000 Tonnen/Jahr, welche derzeit exportiert werden müssen) gewährleisten zu können.
Die Gesamtkosten der Erweiterung betragen ca. 6 Milionen Euro, von denen noch ca. 3 Milionen Euro für das letzte Baulos zu finanzieren sind. Mit diesem neuen Gesamtkonzept wird keine Vergrößerung an den bestehenden Kompostieranlagen vorgesehen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde auch die Öffentlichkeit miteinbezogen: Insgesamt wurden 78 Stellungnahmen der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Verbände eingereicht. Der Umweltbeirat hat festgestellt, dass für die Abänderung des Plans keine strategische Umweltbewertung notwendig ist. In derselben Sitzung hat der UVP-Beirat ein positives Gutachten zum Plan abgegeben.
Darüber hinaus werden im überarbeiteten Bewirtschaftungskonzept Maßnahmen zur Abfallvermeidung definiert sowie Pflichten, die das Land, die Betreiber der Müllverbrennungs- und Vergärungsanlagen und die Bezirksgemeinschaften zu übernehmen haben.