Von: luk
Bozen – Großes Interesse bei der Mitgliederversammlung der Zöliakievereinigung AIC-Südtirol: Schwerpunkte waren die Fachvorträge zum Thema „Zöliakie – Die Wichtigkeit der Nachsorge“ von Dr.in Laura Zancanella und Dr. Wolfgang Kleon und das aktuelle Thema der neuen Richtlinien der Provinz Bozen für die Zuweisung glutenfreier Produkte.
Mit über 400 Mitgliedern ist die Zöliakie-Vereinigung Südtirol die Interessensvertretung der Zöliakiebetroffenen in Südtirol. Am Samstag, 6. April fand im Restaurant Cibus in Bozen die Jahreshauptversammlung statt. Das Interesse an den Fachvorträgen und an den Themen der Mitgliederversammlung war groß.
Mit Dr.in Laura Zancanella und Dr. Wolfgang Kleon konnten zwei erfahrene Referenten gewonnen werden, um über die Nachsorge bei Zöliakiebetroffenen im Kinder- und Jugendalter bzw. bei Erwachsenen zu informieren.
Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtete der Vorstand über die anstehende Reform des Dritten Sektors, den Tätigkeits- und Geschäftsbericht des vergangenen Jahres, sowie die Tätigkeitsvorschau für das laufende Jahr. Die neuen Richtlinien der Provinz Bozen für die Zuweisung glutenfreier Produkte bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung, die Mitglieder wurden über den neuesten Stand informiert und in einer anschließenden Diskussionsrunde konnten offen Fragen und Unklarheiten besprochen werden.
„Das Unbehagen der über 1.600 Zöliakiebetroffenen in Südtirol über die neuen Richtlinien ist verständlich, weil es für uns finanzielle Einbußen, zudem Einschränkungen bei der Produktauswahl und einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet“, erklärt der Präsident der Zöliakievereinigung Stefano Patton.
Nachdem das Inkrafttreten der neuen Beschlüsse von Seiten der Landesregierung bis zum 1. Juli aufgeschoben wurde, wurde der Vorstand von den anwesenden Mitgliedern bestärkt, in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin für die „elektronische Vergabe“ der Gutscheine und die Gleichstellung der Beiträge für Frauen und Männer eintreten. Eine weitere Forderung betraf die Auswahl der Produkte: die ortstypischen und regionalen glutenfreien Produkte sollen weiterhin mit dem Beitrag abrechenbar sein.