Schließung im Umkreis von sensiblen Orten

Urteil des Staatsrats: Spielhallen ziehen den Kürzeren

Dienstag, 12. März 2019 | 10:57 Uhr

Bozen – Spielhallen im Umkreis von 300 Metern zu Schulen, Pflegeeinrichtungen und Kinderspielplätzen müssen geschlossen bleiben. Dieses Urteil hat laut einem Bericht des Alto Adige der Staatsrat nach jahrelangem Rechtsstreit gefällt.

In Bozen hatten sich zwölf Spielhallen nicht an diesen Mindestabstand gehalten und wurden deshalb geschlossen. Gegen die Regelung, die das Land erlassen hatte, waren Rekurse eingereicht worden.

Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi zeigt sich nun über das definitive Urteil erfreut. Wie er betont, sind Spielhallen in Bozen nicht verboten. Allerdings dürfen im Umkreis von 300 Metern zu sogenannten sensiblen Orten keine Spielautomaten aufgestellt werden. Der Weg, den die Gemeinde eingeschlagen habe, sei demnach richtig gewesen.

Von: mk

Bezirk: Bozen