Von: luk
Bozen – Mit dem Ende der Wintersaison wird die Zahl der Arbeitnehmer, die die Arbeitsvermittlungszentren aufsuchen, in den nächsten Wochen wiederum ansteigen. Aus diesem Grund sind die Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Brixen und Bruneck vom 1. bis 12. April durchgehend von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Der Arbeitsservice weist auf folgende wichtige Neuerungen hin, die vielen Saisonarbeitslosen entgegenkommt: Wer bereits aus der vorherigen Saison noch ein gültiges Arbeitslosengeldgesuch NASPI und weniger als 6 Monate gearbeitet hat, muss nicht ins Arbeitsvermittlungszentrum, selbst wenn wieder ein neuer Antrag um Arbeitslosengeld gestellt wird.
Wer hingegen zum ersten Mal ein Gesuch um Arbeitslosengeld stellt oder in der jetzt zu Ende gehenden Saison länger als 6 Monate gearbeitet hat, muss nach dem Antrag um NASPI innerhalb von 15 Tagen ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen. Dort wird die Leistungsvereinbarung unterschrieben und die Arbeitslosigkeit bestätigt. Mitzubringen ist ein Erkennungsdokument, Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.