"Nicht auf dem Rücken des pädagogischen Fachpersonals"

Verlängerte Öffnungszeiten in Kindergärten: AGB verlangt Voraussetzungen

Mittwoch, 07. Januar 2026 | 16:24 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Ausweitung der Öffnungszeiten der Kindergärten bis 17.00 Uhr kann für viele Familien eine wichtige Unterstützung darstellen. Davon ist die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL überzeugt, die darüber „aus den Medien“ erfahren habe. Die Gewerkschaft steht verlängerten Öffnungszeiten grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt. Eine solche Maßnahme dürfe jedoch nicht ohne die notwendigen strukturellen Voraussetzungen umgesetzt werden und nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

„In den vergangenen Jahren wurde in den Gesprächen mit Politik und Schulverwaltung stets ein klares Prinzip bekräftigt: eine Verlängerung der Öffnungszeiten kann nur als Teil eines umfassenden Gesamtpakets funktionieren“, erklärt die Fachgewerkschaft. Dieses müsse unter anderem den Ausbau von stabilem und qualifiziertem Personal, eine Reduzierung sowie eine klare Regelung der Arbeitszeiten, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Arbeitsqualität sowie die die Sicherung der pädagogischen Qualität beinhalten.

„Dieses Gesamtpaket ist aus unserer Sicht die Grundvoraussetzung um verlängerte Öffnungszeiten für alle Familien einzuführen“, erklärt die Fachgewerkschaft.

Seit Jahrzehnten würden Kindergärten mit unveränderten Rahmenbedingungen arbeiten – 25 Kinder pro Gruppe und zwei pädagogische Fachkräfte – trotz stetig wachsender pädagogischer, erzieherischer und sozialer Anforderungen. Gleichzeitig verschärfe der anhaltende Mangel an qualifiziertem Personal die Situation weiter und führe zunehmend zu Notlösungen auf Kosten der Beschäftigten. „Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bedeutet reale Investitionen in die Personalressourcen und Organisation“, erklärt die Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL

Demnach brauche es mehrere Voraussetzungen:

· einen sofortigen, transparenten Dialog mit Politik und Verwaltung,

· Abschaffung der sogenannten „Personalverschiebungen“ zur Abdeckung der verlängerten Kindergartenzeit,

· konkrete Investitionen in Personal und Organisation,

· die Einhaltung der gegenüber den Beschäftigten eingegangenen Zusagen.

„Verlängerte Öffnungszeiten können eine sinnvolle Ressource sein – aber nicht ohne Schutz, nicht ohne Personal und nicht auf Kosten der pädagogischen Qualität“, so die Gewerkschaft. Der Öffentlicher Dienst im AGB CGIL werde sich weiterhin entschieden für die Rechte des pädagogischen Fachpersonals einsetzen. „Denn wer die Beschäftigten schützt, schützt auch Kinder und Familien“, erklärt die Fachgewerkschaft.

Bezirk: Bozen

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