Von: mk
Bozen – Wer in das neue Landesverzeichnis der Rechnungsprüfer aufgenommen werden möchte, kann sich noch bis zum 13. Oktober um Eintragung bewerben.
Die Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüferkollegiums des Landes ist im Haushalts- und Finanzgesetz 2016 vorgesehen. Im September hat die Landesregierung Richtlinien für die Errichtung dieses neuen, internen Kontrollorgans vorgegeben, das über Buchhaltung des Landes sowie über die finanztechnische und wirtschaftliche Gebarung der Landesverwaltung wacht und diese prüft. Zu diesem Zweck wird vorerst ein Landesverzeichnis der Rechnungsprüfer errichtet. Aus diesem werden dann die fünf Mitglieder des Rechnungsprüferkollegiums des Landes ernannt.
Wer sich in das Landesverzeichnis eintragen lassen möchte, hat bis zum 13. Oktober Zeit, um sich zu bewerben. Bewerber müssen seit mindestens zehn Jahren in das Verzeichnis der Abschlussprüfer eingetragen sein oder eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Ausübung von Ämtern als Rechnungsprüfer oder als Verantwortlicher für Wirtschafts- und Finanzdienste bei Gebietskörperschaften mit einer Bevölkerungszahl von mehr als 10.000 Einwohnern nachweisen können.
Das Kollegium hat eine Amtszeit von drei Jahren. Es setzt sich aus drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern zusammensetzen. Dabei werden die Sprachgruppen und Geschlechter angemessen vertreten sein. Die Vergütung der Revisoren ist auf 20 Prozent des Gehalts der Landtagsabgeordneten beschränkt.
Die Gesuche um Eintragung in das neue Verzeichnis der Rechnungsprüfer sind im Generalsekretariat des Landes, Silvius-Magnago-Platz 1, in Bozen einzureichen.
Informationen:
www.provinz.bz.it/ressorts/generalsekretariat/468.asp