Mahnungen für Rechnungen aus dem Jahr 2010

VZS: „Das ist inakzeptabel“

Donnerstag, 22. Februar 2024 | 07:00 Uhr

Von: mk

Bozen – In den letzten Wochen haben einige Südtiroler Verbraucher, insbesondere ehemalige Enel-Kunden, Einschreibebriefe mit Mahnungen für angeblich unbezahlte „alte“ Stromrechnungen, sogar von mehreren Jahren zuvor, erhalten.

Ziemlich am Ende der mehrseitigen, in italienischer Sprache verfassten Schreiben scheinen dann die Details (Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum) der angeblich unbezahlten Rechnungen auf. Zusätzlich zu den geschuldeten Beträgen werden auch Verzugszinsen pro Jahr gefordert.

Die Beraterinnen und Berater in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) staunten nicht schlecht, als sie die Jahreszahlen der Rechnungen sahen. Es wurden Rechnungen aus 2016 und gar aus 2010 angemahnt, und zwar mit Verzugszinsen bis 2023.

Wie ist die Verjährung im Energiesektor geregelt?

Für Stromrechnungen gilt allerdings seit März 2018 (für Gasrechnungen seit Jänner 2019 sowie für Wasserrechnungen seit Jänner 2020) eine verkürzte Verjährungsfrist von zwei Jahren. Diese Mahnungen betreffen daher – in allen uns bisher bekannten Fällen – verjährte Beträge. Problematisch ist, dass die Zahlungsaufforderungen per Einschreiben versandt werden. Damit sind die Empfänger unter Zugzwang und müssen aktiv einwenden, dass die Summen verjährt sind.

Die Berater der VZS bieten den Betroffenen eine erste Hilfestellung bei der Formulierung der notwendigen Rückantworten an den Lieferanten. „Wir haben festgestellt, dass vielfach ältere Personen diese Schreiben erhalten – oder gar bereits verstorbene Personen“, heißt es aus der VZS.

Die VZS hat dem Anbieter eine Abmahnung zugesandt – mit der Aufforderung, solches Verhalten zu unterlassen und bei den Kunden nur tatsächlich bestehende, nicht verjährte Außenstände einzufordern.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine solche Mahnung erhalten haben, können sich mit der Verbraucherzentrale Südtirol (Tel. 0471/975597 oder E-Mail: info@centroconsumatori.it) in Verbindung zu setzen, um diese zu überprüfen und gegebenenfalls Hilfe beim Verfassen von Beschwerdeschreiben zu erhalten.

Bezirk: Bozen

Kommentare
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brutus
brutus
Superredner
5 Monate 4 Tage

…nicht verjährte Rechnungen bezahlen, verjährte nicht. Dann ist der Anbieter am Zug!

der echte Aaron
der echte Aaron
Universalgelehrter
5 Monate 4 Tage

@brutus
dann schicken sie ihnen halt einen (dubiosen) Geldeintreiber vorbei oder schalten den Strom ab und dann? …….diese Gauner sind halt am längeren hebel

Kellergeist
Kellergeist
Grünschnabel
5 Monate 4 Tage

Offensichtlich hast Du nicht verstanden was da steht. Gegen die Zahlungsaufforderungen von verjährten Rechnung musst Du Widerspruch einlegen, sonst erlangen die Zahlungsaufforderungen Rechtsgültigkeit.
Also nicht der Anbieter ist am Zug sondern auf jeden Fall der Kunde!

Kellergeist
Kellergeist
Grünschnabel
5 Monate 4 Tage

Nana, Stromabschalten ist in Italien verboten, erst recht wegen verjährten Rechnungen. Dann bekommen sie halt noch dazu eine Schadensersatzforderung. Du darfst nur nicht vergessen gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch einzulegen.

Faktenchecker
5 Monate 4 Tage

Erst mal die Regelung der Verjährung vor 2018 klären.

Homelander
Homelander
Universalgelehrter
5 Monate 4 Tage

Merkt enk uans, bol Geld zi hol isch, isch nix geregelt… obo wenn epas zi hobm hosch, sebm konsch nua fan Ponzius bis zin Pilatus renn…. do brave Bürger wert la gegullt… 

Faktenchecker
5 Monate 4 Tage

Vorurteile und Polemik.

krokodilstraene
5 Monate 4 Tage

Das ist nicht nur inakzeptabel – das ist eine bodenlose Frechheit!!!

Hier wollen sie wahrscheinlich von ahnungslosen Personen Geld einkassieren, die sich nicht zu helfen wissen und sicherheitshalber bezahlen – sie werden schon dementsprchende Androhungen geschrieben haben…
Und höchstwahrscheinlich wurden sie ursprünglichen Rechnungen sogar bezahlt. Wenn jemand Rekurs macht, dann bekommt man wohl zur Antwort, dass das System einen Fehler gemacht hätte und sie sich entschuldigen…

Ich weiß, warum ich schon lange kein ENEL-Kunde mehr bin!!!

Faktenchecker
5 Monate 4 Tage

kroki Wie war die Verjährung vor 2018 geregelt?

“Es wurden Rechnungen aus 2016 und gar aus 2010 angemahnt, “

Faktenchecker
5 Monate 4 Tage

“Für Stromrechnungen gilt allerdings seit März 2018 (für Gasrechnungen
seit Jänner 2019 sowie für Wasserrechnungen seit Jänner 2020) eine
verkürzte Verjährungsfrist von zwei Jahren. ”

Wie war die Regelung vorher und ist in der Neuregelung der Umgang mit Schulden vor 2018 geregelt.

Faktenchecker
5 Monate 4 Tage

“Für Stromrechnungen gilt allerdings seit März 2018 (für Gasrechnungen

seit Jänner 2019 sowie für Wasserrechnungen seit Jänner 2020) eine

verkürzte Verjährungsfrist von zwei Jahren. ”

Wie war die Regelung vorher und ist in der Neuregelung der Umgang mit Schulden vor 2018 geregelt?

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