Von: luk
Bozen – In Bezugnahme auf die in der heutigen Medienmitteilung der Verbraucherzentrale veröffentlichten Inhalte hat die Sparkasse bereits in Vergangenheit Stellung bezogen und hält wie folgt fest:
“Im Zuge der von der Sparkasse im Jahre 2008 und 2012 durchgeführten Aktienverkäufen, die von der Verbraucherzentrale Südtirol angeführt werden, sind den interessierten Kunden alle vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen vorgelegt und ausgehändigt worden. Außerdem sind die potentiellen Zeichner über alle sogenannten „preissensiblen“ Faktoren, die für die Bestimmung des Aktienwertes von Bedeutung sind, unterrichtet worden. Die erforderliche Dokumentation ist vollständig eingeholt und von den Kunden vorschriftsgemäß unterzeichnet worden. Dies gilt auch für die Informationen hinsichtlich Kenntnisnahme des Risikoprofils. Die Sparkasse ist deshalb der Überzeugung, die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen stets eingehalten zu haben”, so die Sparkasse.
Alle bei der Sparkasse eingegangenen Beschwerden seien aufmerksam geprüft und bearbeitet worden.
Bisher wurde ein einziger Rekurs eingereicht. Der Banken-Ombudsman hat diesbezüglich mit Urteil vom 30.04.2015 der Sparkasse vollinhaltlich Recht gegeben und alle vom Rekurssteller eingebrachten Beanstandungen zurückgewiesen, mit der Begründung, dass die Bank gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowohl in der Phase der Beratung (Information an den Kunden), als auch bezüglich Transparenz (Mitteilungen an den Kunden) gehandelt hat, so die sparkasse weiter.
Die Sparkasse sei jedenfalls bereit, spezifische Fälle einzeln zu überprüfen und, womöglich, dafür Lösungen zu finden.
VZS: “Unregelmäßigkeiten beim Verkauf der Aktien der Südtiroler Sparkasse”
In einem Schreiben, das der kompletten Führungsriege und den Gesellschaftsorganen der Südtiroler Sparkasse übermittelt wurde, hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) alle in diesen Monaten ans Licht gekommenen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Aktienplatzierungen bei den letzten beiden Kapitalerhöhungen aufgezeigt, wie es in einer Aussendung heißt.
“Zum einen hat die Sparkasse seit 2008 den Finanzberatungsdienst auf ihren gesamten Privatkundenstock ausgedehnt. Dadurch musste die Bank beim Verkauf von Wertpapieren an ihre Privatkunden die Angemessenheit der einzelnen Transaktionen bewerten. Angemessen heisst in diesem Kontext, dass der Risikograd der Wertpapiere (hoch, mittel-hoch, usw.) mit der Risikoneigung des Anlegers (mittel, mittel-niedrig, usw.) übereinstimmen muss. Ist dies nicht der Fall, so wird den Anlegern empfohlen, die Anlage zu „meiden“. Genau diese Empfehlung wurde vielen Kunden der Sparkasse in Bezug auf den Kauf der bankeigenen Aktien ausgesprochen. Doch kurz nach der Erteilung der Empfehlung wurden die Aktien dennoch an die PrivatkundInnen verkauft, dabei wurde aber das sogenannte „execution only“-Regime angewandt. Das heisst, dass sich die Bank darauf beruft, einen expliziten Auftrag der KundInnen für eine Wertpapiertransaktion ‘ledglich durchzuführen’.” Ein Großteil der Aktionäre, die in der VZS vorstellig wurden, gab an, von diesem Prozedere keine Kenntnis gehabt zu haben. “Nach Auffassung der Rechtsexperten verstösst dieses Verhalten der Bank gegen die Auflagen des Consob-Reglements Nr. 16190/2007. Die Aktionäre haben auch bis zu 70 Prozent des von ihnen investierten Kapitals verloren – das ist nicht der Schutz, den der Art. 47 der Verfassung den SparerInnen zugesteht”, so die VZS.
“Zum zweiten wurde für viele KundInnen exakt anlässlich des Aktienverkaufs ein neues Risikoprofil erstellt, das sich vom vorherigen in Sachen Risikoneigung unterscheidet. Ein Risikoprofil soll jedoch sicherstellen, dass die KundInnen für sie angemessene Wertpapiere kaufen, und nicht geändert werden, um die Risikoneigung dem Risikograd eines Wertpapiers, das die Bank verkaufen möchte, anzupassen. Dies alles wäre in Einzelfällen nicht so problematisch. Aus den von der VZS untersuchten Unterlagen zu hunderten von Fällen geht jedoch hervor, dass ein solches Vorgehen äußerst weitläufig angewandt wurde, weil so der Aktienverkauf möglich wurde”, heißt es weiter.
“Ein dritter Punkt betrifft die Kapitalerhöhung von 2012. Dort wird im Informationsprospekt ein Rating des Niveaus BA1 angegeben. Was jedoch nicht angesprochen wird, ist dass die Rating-Agentur Moody’s die Sparkasse in wenigen Monaten von BAA2 (mittlere Qualität) um 2 Stufen herabgestuft hatte, auf BA1, was einem „spekulativen“ Risikoniveau entspricht. Somit wurde den AnlegerInnen der sich abzeichnende negative Trend nicht aufgezeigt. Auch wurde die Schieflage der Raetia SGR (kontrolliert von der Sparkasse) nicht angesprochen, die sich bereits 2012 negativ auf die Sparkasse auswirkte.” Von der Sparkassenspitze erhofft man sich in der VZS nun umfassende Antworten auf die angesprochenen problematischen Aspekte und Unregelmäßigkeiten. Sollten solche nicht eintreffen, wird man erwägen, die Rechte der Aktionäre auf allen anderen Ebenen durchzusetzen.