Von: mk
Bozen – Filme aus aller Welt, und dazu noch in deutscher Sprache: Dass ein Kinobesuch dann wohl doch kostengünstiger gewesen wäre, erkennt man, wenn eine Rechnung für ein Jahresabo über mehrere 100 Euro in die Mailbox flattert.
Clara freut sich auf einen gemütlichen Filmabend und stöbert online auf den Streaming-Seiten. Das klingt gut: „Filme und Serien kostenlos online anschauen“. Sie klickt auf ihren Wunschfilm und wird aufgefordert, einen kostenlosen Account zu erstellen; Clara klickt noch einmal und gelangt auf die Anmeldemaske „Einen neuen Account registrieren“ und trägt ihren Vor- und Nachnamen, ihre E-Mailadresse und ein Password ein, dann klickt sie auf „Registrieren“. Den winzig-klein gedruckten Hinweis unter dem Registrierbutton „Indem Sie dieses Formular ausfüllen, stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu“ übersieht sie. Die Wiedergabe des gewünschten Films gestaltet sich schwierig, er stockt dauert, bis es Clara zu anstrengend wird, und sie ihren Kinoabend abbricht und beschließt, einfach mal früher ins Bett zu gehen.
Als Clara zwei Wochen nach diesem verpatzten Kinoabend per E-Mail eine Rechnung über mehrere 100 Euro erhält, staunt sie nicht schlecht und liest: „Sehr geehrte Frau Clara, Sie haben sich auf unserer Webseite am 9.10.2017 für eineFünf-Tage-Testphase registriert. Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert. Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 238,80 Euro zzgl. MwSt pro Jahr (zwölf Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr benachrichtigen.“
Verängstigt ruft Clara beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen an. Dort weiß man sofort Bescheid und erklärt Clara: „Da sind Sie in eine Abofalle getappt! Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Anbieter dieser Streaming-Dienste mit sogenannten „Landing Pages“ arbeitet, also mit speziell eingerichteten Internetseiten, deren Inhalt sich beliebig ändern lässt. Nach Aufrufen des über die Suchmaschine gefundenen offiziellen Links landen Sie auf den präparierten Seiten des Abofallen-Betreibers. So lässt es sich auch erklären, dass Sie sich nicht an den Hinweis auf die Kostenpflicht und die Tatsache, dass es sich um ein Testabo handelt, erinnern, obwohl diese Informationen auf der offiziellen Seite des Anbieters sehr wohl vorhanden sind. Ihre Anmeldemaske sah höchstwahrscheinlich zum Verwechseln ähnlich aus, nur eben ohne diese verbraucherrechtlich so wichtigen Informationen! Und somit konnten Sie auch nicht wissen, dass es sich um ein Testabo handelt, dass nach nur fünf Tagen bei Nichtkündigung in ein sehr teures Jahresabo übergeht“.
Jetzt wird Clara so einiges klar und sie fragt:“ Aber wie kann ich denn sicher sein, nicht wieder in eine solche Falle zu tappen?“ Worauf die Beraterin des EVZ nur zu antworten weiß: „Da Abofallen eigens so gemacht sind, dass sie eben nicht erkannt werden, sollte man einmal auf jeden Fall sehr vorsichtig mit der Weitergabe personenbezogener Daten wie E-Mail- und Wohnadresse oder sogar Telefonnummer umgehen und sich auf jeden Fall angewöhnen, in Fällen, wo eine Registrierung notwendig ist, immer nochmals die Allgemeinen (Vertrags)-Geschäftsbedingungen (AGB) durchzulesen. Nur so kann man vermeiden, in solche Abofallen zu tappen.“
In den letzten Monaten haben die Beraterinnen des EVZ viele Anfragen wie die von Clara erhalten und unter anderem hilfreiche Musterbriefe erarbeitet, wie auf solche Zahlungsaufforderungen reagiert werden kann, welche auf der Internetseite www.euroconsumatori.org kostenlos heruntergeladen werden können. Weitere Infos und Tipps gibt es unter 0471/980939 oder info@euroconsumatori.org.