Von: mk
Bozen – Der bevorstehende Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres wirft laut Tony Tschenett, Vorsitzendem des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), eine dringend zu klärende Frage auf: Welche Rechte haben Eltern, deren Kinder aufgrund von Covid-19 Fällen in Schulen oder Betreuungseinrichtungen in Quarantäne geschickt werden?
Laut Tschenett sei davon auszugehen, dass im Rahmen des Frontalunterrichts und der Kinderbetreuung Covid-19-Ansteckungen erfolgen werden und dementsprechend all jene Mitschüler und Lehrkräfte, die mit den erkrankten Kindern oder Lehrkräften in Kontakt getreten sind, in Quarantäne geschickt werden. Man könne durch die Einhaltung der Hygienevorschriften das Infektionsrisiko zwar maßgeblich eindämmen, ein Restrisiko – welches auch durchaus vertretbar sei – würde es aber immer geben.
„Stand heute habe ich noch nichts davon gehört, wie die Gewährleistung der Betreuung von in Quarantäne geschickten Kindern durch berufstätige Eltern sichergestellt werden kann. Natürlich würde sich in einigen Sektoren das Home-Office anbieten. In anderen Sektoren ist das jedoch nicht möglich. Deshalb ersuche ich das Land noch vor dem Start des neuen Schul- und Kindergartenjahres eine Antwort auf diese Frage und damit Sicherheit für die Eltern zu liefern“, so der ASGB-Chef.
Tschenett stellt sich im Konkreten eine bezahlte Arbeitsfreistellung eines Elternteils bis zum Ende der Quarantäne des betroffenen Kindes vor.