Von: luk
Bozen – Seit Jahresbeginn gilt: Wer gewisse Spesen von der Steuer absetzen will, muss sie mit Karte oder über Banküberweisung bezahlen. Wer mit Bargeld bezahlt, bekommt hingegen über die Steuererklärung nichts mehr zurück. Das ist laut Medienberichten eine weitere Maßnahme des Staates im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.
Die Regelung betrifft etwa Arzt-Rechnungen, Lebens- und Unfallversicherungen, Tierarztspesen, Ausgaben für Schule und Universität oder Beerdigungsspesen. Dabei ist es wichtig, dass man den Zahlungsbeleg der Rechnung beifügt.
Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Medikamente in der Apotheke sowie Tickets in Krankenhäusern können weiterhin bar bezahlt und auch von der Steuer abgeschrieben werden.