Von: mk
Bozen – Im Zuge der Neustart-Verordnung hat der Staat eine Erhöhung der Steuergutschrift von 50 Prozent für Werbeausgaben auf den Weg gebracht. Bisher waren es nur 30 Prozent. Das bedeutet: Wer in Werbung investiert, wird mehr vom Staat belohnt. Die Regelung gilt für Radio, Print, TV und für den Online-Bereich.
Das Steuerguthaben kann von allen Unternehmen und Freiberuflern beantragt werden – unabhängig von der rechtlichen Natur und Größe und vom angewandten Buchhaltungssystem. Auch alle nicht gewerblichen Körperschaften kommen in den Genuss des Steuerbonus von 50 Prozent.
Die Mittel, die der italienische Staat im laufenden Jahr für den Bonus bereitstellen will, wurden ebenfalls aufgestockt: für den Bereich Werbung in Tages- und Wochenmedien (auch online) wurden 40 Millionen Euro freigemacht, 20 Millionen sind hingegen für Werbe-Maßnahmen in Radio und Fernsehen reserviert.
Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag auf Steuerbonus für die geplanten Investitionen muss anhand des Formulars F24 zwischen 1. und 30. September 2020 gestellt werden.
Die Begünstigung gilt nur für die reinen Werbekosten, also nur für die tatsächlichen Werbeflächen und Werbeschaltungen, ohne Produktions- und Vermittlungsgebühren. Der Bonus wird auf den vollständigen Betrag berechnet: Wenn ein Unternehmen etwa 5.000 Euro in Werbung investiert, erhält es eine Steuergutschrift von 2500 Euro.
Die italienische Regierung hatte bereits in den vergangenen Jahren eine Steuergutschrift für Ausgaben in Werbung beschlossen. Der Bonus gilt für Unternehmen und Freiberufler und betrifft Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch in den Online-Ausgaben) sowie Kampagnen im Radio und Fernsehen.