Urteil des Oberlandesgerichts

Werkvertrag: Sanitätsbetrieb muss zahlen

Donnerstag, 10. Mai 2018 | 09:01 Uhr

Bozen – Das Oberlandesgericht hat am Mittwoch Tierärztin Patrizia Salvo, die als Freiberuflerin mit Werkvertrag beschäftigt war, erneut 100.000 Euro Sozialbeiträge zugesprochen, weil es sich de facto um ein verschleiertes Angestelltenverhältnis gehandelt habe, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Für den Sanitätsbetrieb bedeutet das ein Fiasko, das den Steuerzahler noch Millionen kosten dürfte.

Das Urteil macht bereits Schule: Ein Dutzend der rund 500 Ärzte und Pfleger, die mit Werkvertrags beschäftigt sind, hat Klage eingereicht.

Die Tierärztin war ab 2008 vom Sanitätsbetrieb mittels Ein-Jahres-Werkvertrag als Freiberuflerin beschäftigt gewesen. Der Vertrag wurde in den folgenden Jahren fünfmal verlängert. Nachdem Salvo vor dem Arbeitsgericht geklagt hatte, bekam sie Ende 2016 Recht.

Das Urteil wurde vom Sanitätsbetrieb angefochten, doch nun kam es zur zweiten Niederlage.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

Von: mk

Bezirk: Bozen