Von: mk
Bozen – Eine Verlängerung der am 30. April fälligen Frist zur Umsetzung der ‘Verschrottung-ter’ und des ‘saldo e stralcio’, und zwar um einen Monat – diese Anfrage wurde in Form eines Schreibens vom nationalen Kammerausschuss der Wirtschaftsprüfer an den Finanzminister Giovanni Tria und den Direktor der Agentur der Einnahmen, Antonino Maggiore, gesandt. Claudio Zago, Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen, schließt sich mit seiner Meinung der des Präsidenten des Nationalrats, Massimo Miani, an: „Je näher die Fristen rücken, umso lauter werden die Forderungen der Betroffenen nach einer Verlängerung. Die zahlreichen Anfragen von Seiten der Steuerzahler haben zu technischen Problemen bei den Webseiten der Einzugsdienste geführt, die die Arbeit unmöglich machen. Außerdem gesellen sich dazu Verspätungen bei der Aktivierung der PIN-Codes, die den Zugang zu den Positionen der einzelnen Steuerzahler gewährleisten. Des Weiteren gibt es Schwierigkeiten bei der Ausstellung der Steuerrollenauszüge, die direkt bei den Landesstellen angefragt wurden. Zudem ist es momentan schwierig, die ISEE-Erklärung von den Steuerbeistandszentren zu erhalten.“
Das liegt auch daran, dass zahlreiche öffentliche Körperschaften und Wirtschaftsprüfer während der Fenstertage zwischen 25. April und 1. Mai ihre Tore geschlossen hielten. „Wir fordern händeringend die Verlängerung der Frist um 30 Tage bezüglich der Einreichung des Antrags zur begünstigten Begleichung und bezüglich der Überweisung der ersten oder einzigen Rate, die am 30. April fällig wäre. Somit können alle Steuerzahler in den Genuss dieser Chance kommen. Fehler würden vermieden, zumal die Wirtschaftsprüfer ihren Klienten mit Rat und Tat zur Seite stehen könnten, und das Steueraufkommen würde den erwarteten Einnahmen in der Staatskasse entsprechen“, erklärt Zago weiter.
Ein weiterer Aspekt spricht für eine Verlängerung: die Erweiterung der ‘Verschrottung’ auf Einnahmen regionaler und lokaler Körperschaften, nachzulesen im Gesetzesdekret betreffend „Dringende Maßnahmen zum Wirtschaftswachstum und Eingriffe bei krisengeschüttelten Industriezweigen“ (c.d. ‘Decreto Crescita’), das von der Regierung am 23. April beschlossen wurde und kurz vor seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale“ steht.