Mieter

Wobi: Neuregelung der Einkommenserklärungen

Mittwoch, 17. Juni 2020 | 16:52 Uhr

Bozen – Aufgrund der derzeit herrschenden Corona-Virus-Situation ist die Einkommenserhebung des Jahres 2019, welche die Grundlage der Miete des Jahres 2021 darstellt, neu geregelt worden. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, werden heuer alle Mieter ersucht den Fragebogen Einkommen entweder mit E-Mail oder auf dem Postwege oder mittels Einwurf in unseren Postkästen zu tätigen.

Für die Übermittlung via E-Mail wurden mehrere Mailboxen eigens dafür eingerichtet:

BZredditi-einkommen@wobi.bz.it für das Einzugsgebiet der Mieterservicestelle Bozen
BRredditi-einkommen@wobi.bz.it für das Einzugsgebiet der Mieterservicestelle Brixen
MEredditi-einkommen@wobi.bz.it für das Einzugsgebiet der Mieterservicestelle Meran.

Der Fragebogen Einkommen muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des gültigen Personalausweises ans Institut geschickt werden.

Im Falle eines E-Mails muss der Fragebogen Einkommen im PDF/TIFF-Format geschickt werden, wobei der Fragebogen ein einziges Dokument sein muss – getrennt kann der gültige Personalausweis immer in PDF/TIFF-Format beigelegt werden. Fotos werden keine angenommen.

Die Briefkästen an den Wobi-Sitzen werden täglich geleert und die Fragebögen den zuständigen Mitarbeitern weitergeleitet. Es bekommen nicht alle Mieter gleichzeitig den Fragebogen!

Zuerst werden die Fragebögen nur an jene Mieter geschickt, in deren Familienzusammensetzung weder Pensionisten (als Vertragsinhaber) noch Selbständige (als Mitglied der Familienzusammensetzung) aufscheinen. In einem zweiten Moment wird der Fragebogen Einkommen auch an diese Kategorien von Mietern geschickt. Die Mieter werden ersucht auf die Zusendung des Fragebogens Einkommen zu warten.

Von: bba

Bezirk: Bozen