Ab Herbst wird gegen René Benko in Innsbruck verhandelt

Wohl nächste Anklage in Causa Signa, Benko bleibt in U-Haft

Mittwoch, 06. August 2025 | 16:43 Uhr

Von: apa

In die Causa Signa ist am Mittwoch neuerlich Bewegung geraten: Nachdem bekannt wurde, dass der erste Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Pleitier René Benko am Landesgericht Innsbruck stattfinden wird, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen weiteren Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Damit könnte die nächste Anklage rund um den zerfallenen Immobilienkonzern bevorstehen. Benko bleibt jedenfalls vorerst weiter in U-Haft.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Mittwochnachmittag ein Mal mehr einem Enthaftungsantrag von Benkos Verteidiger Norbert Wess nicht Folge gegeben und die U-Haft um weitere zwei Monate bis zum 6. Oktober verlängert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich gegen die Enthaftung ausgesprochen. “Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit”, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Sechste Haftverhandlung brachte Benko nicht auf freien Fuß

Es handelte sich bereits um die sechste Haftverhandlung. Benko, der sich seit 24. Jänner in Untersuchungshaft befindet, soll dem Vernehmen nach zunehmend gereizt und mit Unverständnis auf seine Inhaftierung in der Justizanstalt (JA) Josefstadt reagieren. Die Gerichtsbeschlüsse, mit denen die U-Haft jeweils verlängert wurde, blieben seitens seiner Verteidigung bisher allerdings insofern stets unbekämpft, als dagegen keine Beschwerden ans Oberlandesgericht (OLG) Wien erhoben wurden. Ob im aktuellen Fall ein Rechtsmittel eingebracht wird, muss Benkos Verteidigung bis kommenden Montag entscheiden. Dann läuft die Frist für eine allfällige Beschwerde ab.

In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht und welcher Ermittlungsstrang finalisiert wurde, gab die WKStA in einer Aussendung nicht bekannt. In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft üblicherweise dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind Vorhabensberichte in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten “clamorosen” Causen. Entscheiden muss nun das Justizministerium.

Zahlreiche Vorwürfe gegen Benko

Die WKStA ermittelt derzeit in 13 verschiedenen Strängen rund um die Signa-Pleite und Benko. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt zu haben. Mitte Juli erfolgte eine erste Anklage gegen Benko wegen betrügerischer Krida. Der entsprechende Strafprozess wird im Herbst in Innsbruck stattfinden – nicht, wie von Benkos Anwalt Norbert Wess beantragt, in Wien, teilte der Oberste Gerichtshof (OGH) heute mit.

Benkos Anwalt hatte für die Verlegung sinngemäß damit argumentiert, dass das Verfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werde und es am Straflandesgericht Wien quasi eine Spezialabteilung für so umfangreiche Wirtschaftscausen gebe. Die OGH-Richter stufen den Prozess gegen Benko als eher durchschnittliche Wirtschaftscausa ein, womit die Voraussetzung für eine Verlegung nach Wien nicht gegeben sei. Von der Staatsanwaltschaft sollen für den Prozess übrigens acht Zeugen benannt worden sein.

Noch im August wohl Klarheit über Prozesstermin

Wann der Prozess in Innsbruck über die Bühne gehen wird, war vorerst unklar. Sie gehe davon aus, dass man noch im Laufe des August Entsprechendes zu Verhandlungsterminen kommunizieren werde, sagte die Sprecherin des Innsbrucker Landesgerichts, Birgit Fink, zur APA.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen