Von: mk
Bozen – Der 46-jährige D. B. war verdächtigt worden, einer 45-jährigen Boznerin Liebe vorgegaukelt und ihr rund 112.000 Euro abgeluchst zu haben. Nach dem Freispruch in der ersten Instanz am Bozner Landesgericht kam am Donnerstag auch das Bozner Oberlandesgericht zum Schluss, dass kein ausreichender Beweis für eine Straftat vorliegt. Somit wurde der Freispruch in der zweiten Instanz bestätigt.
Das Geld, das die Boznerin dem 46-Jährigen überweisen hatte, stammt Medienberichten zufolge zum Teil aus den Ersparnissen ihrer Mutter. Die 45-Jährige behauptete, vier Jahr lang mit dem Mann eine Beziehung geführt zu haben, bis sie bemerkt habe, dass er bereits verheiratet war. Die Ehefrau des 46-Jährigen stand unter dem Verdacht der Hehlerei, weil die Geldbeträge laut Anklage über ihr Bankkonto gelaufen sein sollen.
D. B., der von Rechtsanwalt Marco Boscarol vor Gericht verteidigt wurde, betonte, er habe der Boznerin nie etwas vorgegaukelt. Sie habe ihm Geld rückerstattet, das er ihr im Vorfeld geliehen habe. Seine Ehefrau erklärte hingegen, dass ihr Mann für die Boznerin Arbeiten durchgeführt habe. Mit dem Geld sei er bezahlt worden. Die Urteilsbegründung soll in 90 Tagen vorliegen.