Von: apa
Eine 30-Jährige ist am Donnerstag am Landesgericht Krems zu 16 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihren 15 Monate alten Sohn am 18. Februar in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) erwürgt haben soll. Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig. Die Frau bekannte sich schuldig, nach der Tat hatte sie versucht, Suizid zu verüben. Kernthema im Prozess war die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit, die von den Geschworenen letztlich bejaht wurde.
Alle acht Laienrichter votierten bei der Hauptfrage nach Mord für Ja. Bei der Frage der Zurechnungsfähigkeit lautete das Ergebnis 7:1. Bei der Strafbemessung wurden laut der vorsitzenden Richterin der bisher ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten, das reumütige Geständnis und die “deutlich eingeschränkte Schuldfähigkeit” als mildernd gewertet. Erschwerend war demnach, dass sich die Tat gegen einen Minderjährigen sowie einen nahen Angehörigen gerichtet hatte. Dem Kindsvater muss die 30-Jährige rund 34.000 Euro bezahlen, davon 30.000 Euro Trauerschmerzengeld. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab, seitens der Staatsanwaltschaft gab es einen Rechtsmittelverzicht.
Staatsanwältin: “Geplante Tat”
“Wir beschäftigen uns heute mit einem der schrecklichsten Sachverhalte, die einem im Strafverfahren unterkommen können”, sagte die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag. Die Angeklagte habe am 18. Februar nicht “in einem Wahn” gehandelt, vielmehr liege “eine geplante Tat” vor, die über Wochen hinweg vorbereitet worden sei. Die Mutter habe den Sohn während dessen Mittagsschlaf erwürgt, hielt die Vertreterin der Anklagebehörde fest.
Das tote Kleinkind und die schwer verletzte 30-Jährige waren nach früheren Polizeiangaben von einem Angehörigen entdeckt worden. Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht und festgenommen.
Zur Tat selbst sagte die Angeklagte am Donnerstag mehrfach, dass sie den Buben vor einem Umfeld “beschützen” habe wollen, in dem die Themen Alkohol und Sucht eine große Rolle gespielt hätten. Ausgiebig beleuchtet wurden in dem Zusammenhang im Geschworenenverfahren die Begleitumstände und auch die Beziehung zum Vater des Buben. “Wir haben uns beide voll gefreut über das Kind, es war ja ein Wunschkind”, gab die 30-Jährige, die oftmals in Tränen ausbrach, zu Protokoll.
Mutter fühlte sich “im Stich gelassen”
Der Lebensgefährte habe sie jedoch nach den ersten Wochen zusehends “ziemlich im Stich gelassen” und aus ihrer Sicht ein gravierendes Alkoholproblem offenbart. Aus letzterem Grund habe sie auch das Kinderschutzzentrum und die Frauenberatung kontaktiert bzw. aufgesucht. Für einen durchaus auch angedachten Auszug mitsamt dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung habe sie letztlich schlichtweg “keine Kraft gehabt”: “Ich war einfach so am Ende.”
Laut einem vom Gericht bestellten psychiatrischen Sachverständigen war die nicht vorbestrafte österreichische Staatsbürgerin zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. “Es ist ein Grenzfall, es ist eine schwierige Frage”, sagte der Gutachter am Donnerstag jedoch dazu. Vorgelegen sei ein schwergradiges depressives Zustandsbild, das “immer schlechter geworden” und kulminiert sei in der Überzeugung, dass der Tod der einzige Ausweg sei. Diskretions- und Dispositionsfähigkeit seien beeinträchtigt gewesen. Aber: “Es war nicht so, dass jegliche Art von Kontrollfähigkeit aufgehoben war.”
Privates Gutachten ins Spiel gebracht
Bei der Frage der Zurechnungsfähigkeit hakte der Verteidiger ein, der mit Verweis auf ein privates Gutachten darauf plädierte, dass die 30-Jährige als zurechnungsunfähig anzusehen sei. Ein Beweisantrag auf Verlesung dieser Expertise wurde vom Gericht abgelehnt. Seine Mandantin sei im Kindesalter durch ihren eigenen, zu starkem Alkoholkonsum neigenden Vater missbraucht worden, woraufhin sich die Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten früh und nachhaltig deformiert habe, führte der Anwalt aus. Auch die Beschuldigte selbst sprach von “Bildfetzen, die immer wieder da” seien.
Eine vor rund zehn Jahren vorgenommene Therapie sei “viel zu spät” gewesen, betonte der Verteidiger. Die Geburt des Sohnes habe “das größte Glück ihres Lebens” dargestellt, dann habe seine Mandantin jedoch die Vergangenheit eingeholt – auch durch den Alkoholkonsum des Lebensgefährten. “Sie hat den Bezug zur Realität verloren” – der einzige für sie sichtbare Ausweg sei gewesen, gemeinsam mit dem Sohn “aus dem Leben zu scheiden”.
(S E R V I C E – Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)




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