Von: mk
Bruneck – Die Carabinieri von Bruneck haben einen raffinierten Betrugsversuch beim Erwerb des Führerscheins aufgedeckt. Um die theoretische Prüfung zu bestehen, verließen sich die Kandidaten auf High-Tech-Geräte anstatt aufs Lernen. Im Rahmen der erfolgreich abgeschlossenen Operation wurden drei Personen angezeigt.
Konkret ist letzte Woche ein 19-jähriger Ägypter aufgeflogen, der in Sand in Taufers wohnt. Der junge Mann, der im Kraftfahrzeugamt in Bozen die Theorieprüfung ablegen sollte, hatte sich zuvor an einen 20-jährigen Italiener gewandt, der als „Vermittler“ auftrat und der bereits aktenkundig ist.
Für 500 Euro stellte dieser den Kontakt zu einer 33-jährigen Frau her, die derzeit in der Umgebung von Brescia lebt. Die Frau wiederum sollte die Aufgabe als „Einflüsterin“ übernehmen und dem 19-jährigen Ägypter bei der Prüfung die richtigen Antworten aus der Ferne verraten.
Das Trio ging dabei äußerst professionell vor. In der Hosentasche trug der junge Mann einen aktiven Mini-Router. Am T-Shirt war im Bereich eines eigens dafür geschnittenen Lochs eine winzige Knopfkamera angebracht. Über diese Kamera konnte die Komplizin aus Brescia auf dem Bildschirm die Prüfungsfragen in Echtzeit mitlesen. Die richtigen Lösungen flüsterte sie dem Kandidaten anschließend über ein kaum sichtbares Mikro direkt ins Ohr.
Zu dumm nur, dass die Carabinieri dazwischenfunkten. Nachdem der 19-Jährige die Prüfung erfolgreich bestanden hatte, fingen ihn die Ordnungshüter ab und durchsuchten ihn. Dabei konnte das gesamte Equipment sichergestellt und auch die Verbindung zur 33-Jährigen aus Brescia belegt werden.
Dass es sich um keinen Einzelfall, sondern um Methode handelte, zeigte die anschließende Durchsuchung des Fahrzeugs der Komplizin. Die Ermittler stellten dort weiteres Beweismaterial sicher, darunter zusätzliche Mini-Router, Ohrhörer sowie bereits im Vorfeld präparierte Kleidungsstücke, die speziell für das Verbergen von Kameras modifiziert worden waren.
Die drei Tatverdächtigen wurden auf freiem Fuß angezeigt. Für alle Beteiligten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.




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