Von: luk
Bozen – Unsachgemäß entsorgte Fette aus Küchen, insbesondere aus Gastronomie- und Tourismusbetrieben, führen laut dem Verbraucherschutzverein Robin zu erheblichen Mehrkosten in Südtirols Abwasserentsorgung. Diese würden derzeit großteils auf die Allgemeinheit abgewälzt und über steigende Abwassergebühren von den Haushalten getragen.
Anlass für die Kritik ist ein Bericht der Rai über stark zunehmende Fettbelastungen in mehreren Kläranlagen im Pustertal. Betreiber berichten, dass Reinigungen teils doppelt so häufig wie früher notwendig seien. Allein für eine Kläranlage belaufen sich die zusätzlichen Kosten laut Robin auf rund 150.000 Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf ganz Südtirol gehe es um Millionenbeträge.
“Faktisch handelt es sich um eine verdeckte Zusatzbelastung für die Bevölkerung”, erklärte Robin-Geschäftsführer Walther Andreaus. Wer Fette korrekt entsorge, zahle doppelt: für die eigene Entsorgung und für jene, die sich nicht an die Regeln hielten.
Besonders kritisch sieht der Verbraucherschutzverein den starken Rückgang bei der getrennten Sammlung von Altspeisefetten. Während bis vor rund zwei Jahren noch zwei bis drei Millionen Liter pro Jahr gesammelt wurden, liegt die Menge mittlerweile bei etwa 600.000 Litern. Auch die Sammelflotte wurde von drei auf ein Fahrzeug reduziert. Laut Robin entspreche dies nur noch 20 bis 30 Prozent der früheren Sammelmenge.
Diese Fette würden jedoch nicht verschwinden, sondern offenbar vermehrt in der Kanalisation landen. Die Folge seien Verstopfungen, Schäden an Leitungen sowie höhere Belastungen für Kläranlagen. Zudem gehe damit wertvolles Energiepotenzial verloren.
Robin stellt infrage, ob ausreichend kontrolliert wird, ob Fette aus Fettabscheidern tatsächlich fachgerecht entsorgt werden, und fordert mehr Transparenz über die dadurch entstehenden Kosten. Unklar sei auch, wie hoch die durchschnittliche Mehrbelastung pro Haushalt ausfalle und welcher Anteil davon auf Gastronomiebetriebe zurückzuführen sei.
Kritik übt der Verein außerdem an einer landesrechtlichen Ausnahmeregelung, wonach Gastro-Betriebe mit weniger als 200 ausgegebenen Essen pro Tag keinen Fettabscheider installieren müssen. Diese Schwelle sei unklar definiert und fachlich nicht haltbar.
Unterstützt wird diese Einschätzung von Umwelt- und Abwasserexperte Roman Bodner. Er verweist auf staatliche Umweltvorgaben, wonach Einleitungen die Funktionsfähigkeit von Kanalisation und Kläranlagen nicht beeinträchtigen dürfen. Küchenabwässer aus Gastronomie und Hotellerie würden jedoch regelmäßig deutlich höhere Fettwerte aufweisen als zulässig. Zudem schreibe die einschlägige UNI-Norm EN 1825 vor, Fettabscheider nach Art und Ausstattung des Betriebs zu bemessen – nicht nach einer pauschalen Essenszahl.
Der Verbraucherschutzverein Robin fordert strengere Kontrollen durch Gemeinden, eine Anpassung der Musterkanalordnung, volle Transparenz über die Zusatzkosten sowie eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Sollten keine wirksamen Maßnahmen folgen, kündigt der Verein an, staatliche Aufsichtsbehörden einzuschalten.




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