EU plant Verschärfung der Fluggastrechte

Airlines: Keine Entschädigung bei Drohnen-Ausfällen

Montag, 13. Oktober 2025 | 09:46 Uhr

Von: Ivd

München – In den vergangenen Wochen kam es immer wieder zu Drohnensichtungen über europäischen Flughäfen. Die Folge waren tagelange Ausfälle und Verspätungen, darunter Kopenhagen und München. Viele Fluggäste mussten daher die Nacht am Flughafen verbringen oder ihren Flug komplett ausfallen lassen, doch wer kommt für den Schaden eigentlich auf?

Rund 6.500 Passagiere strandeten Anfang Oktober am Flughafen München, Hunderte mussten auf Feldbetten und Luftmatratzen in den Terminals übernachten. Der Grund: Drohnen im Luftraum zwangen die Behörden, den Flugverkehr einzustellen. Ein Problem, das längst nicht mehr auf München beschränkt ist.

Auch Flughäfen in Dänemark, Norwegen und Polen waren in jüngster Zeit von ähnlichen Störungen betroffen. Wer für die Drohnenvorfälle verantwortlich ist, bleibt bislang unklar. Für Reisende stellt sich die Frage: Welche Rechte greifen, wenn Drohnen den Flugbetrieb stören?

Keine Ausgleichszahlungen

Die ADAC-Fachleute ordnen Drohnenvorfälle als außergewöhnliche Umstände ein. Das bedeutet: Flughafensperrungen und Flugstreichungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airlines und hätten sich vermutlich auch nicht durch zumutbare Maßnahmen vermeiden lassen.

Die Konsequenz für Passagiere: Eine Entschädigung durch Ausgleichszahlungen können sie nicht verlangen. Allerdings haben sie Anspruch auf Verpflegung sowie bei Bedarf auf eine Übernachtungsmöglichkeit. Zudem steht ihnen entweder eine Ersatzbeförderung oder eine vollständige Flugkostenerstattung zu.

Ausgerechnet jetzt plant die EU Änderungen an den Fluggastrechten, die für Reisende ungünstig ausfallen könnten. Die geplanten Reformen sehen vor, dass Passagiere erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können.

Wer steckt hinter dem Drohnenchaos

Die zunehmenden Drohnenvorfälle alarmieren Sicherheitsbehörden und Politik. Die Vorfälle hatten sich in den Wochen gehäuft und Spekulationen über Spionage angeregt. In Frankfurt stellte sich ein solcher Fall als 41-jähriger Hobby-Pilot heraus, doch die Frequenz der letzten Wochen deutet stark auf organisiertes Vorgehen zumindest eines Teils dieser Flüge hin.

Auch wenn es die Freude am Reisen trübt, sind die Sperrungen aktuell unerlässlich. Solange unklar bleibt, wer hinter den Drohnenflügen steckt, müssen Sicherheitsbehörden vom Schlimmsten ausgehen. Für Reisende bedeutet das: Geduld ist gefragt.

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