Von: mk
Bozen – Eine 38-jährige Boznerin strapaziert nicht nur die Geduld von Mitbürgern und Kaufleuten, sondern stellt auch die Ordnungshüter in der Landeshauptstadt bereits seit längerer Zeit auf eine harte Probe. Obwohl die Frau mehrfach vorbestraft ist, gehört sie wohl offensichtlich zu jenen Personen, die sich schwer damit tun, zur Vernunft zu kommen.
Eine Polizeistreife ist erst am Sonntagabend auf dem Parkplatz des Einkaufzentrums Twenty in der Galilei-Straße auf die 38-jährige S. M. aufmerksam geworden, die mit einer weiteren Frau einen lebhaften Disput hatte. Den Beamten gelang es nur mit Mühe, die beiden Frauen zu trennen. Offenbar handelte es sich um einen Streit aus Eifersucht.
Wie sich herausstellte, war erst wenige Stunden zuvor ein Vollstreckungsbefehl gegen die Frau erlassen worden. Weil sie am 7. Mai eine Reihe geparkter Autos in Oberau geplündert und deren Scheiben eingeschlagen hatte, sollte sie wegen erschwerten Diebstahls eine fünfmonatige Haftstrafe abbüßen.
Um die Autos zu knacken, hatte die 38-Jährige einen Hammer benutzt, den sie zuvor aus einem Geschäft entwendet hatte. Aus diesem Grund war sie auch wegen Diebstahls auf frischer Tat ertappt und verurteilt worden.
Im Intermezzo zwischen Haftentlassung und neuem Vollstreckungsbefehl soll die Frau unterdessen laut Polizeiangaben aus einer WOBI-Wohnung geworfen worden sein, weil sie diese in eine Art Lager für verschiedene Straftäter verwandelt hatte. Außerdem soll sie weiterhin Ladendiebstähle begangen haben, wobei sie sich vor allem auf Kosmetikprodukte spezialisierte. Aus diesem Grund war ein landesweites Aufenthaltsverbot gegen die 38-Jährige erlassen worden.
Wegen ihrer zahlreichen Straftaten hat Quästor Paolo Sartori nun eine Sonderüberwachung für die Frau angeordnet. „In den vergangenen Wochen musste die Polizei auch mehrfach an einem Tag wegen unterschiedlicher Vergehen einschreiten, die diese Frau begangen hat“, betont Sartori. Unglücklicherweise seien die Maßnahmen in der Vergangenheit nicht ausreichend gewesen, um die Frau von der Notwendigkeit zu überzeugen, das Gesetz zu respektieren.
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