Gullotta bestreitet die Vorwürfe

Bessere Noten für den Sohn: Staatsanwalt will Anklage erheben

Freitag, 11. November 2022 | 09:07 Uhr

Bozen – Die Staatsanwaltschaft will Anklage gegen den italienischen Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta erheben. Bekanntlich wurde ihm vorgeworfen, er habe Druck ausgeübt, um die Noten seines Sohnes zu verbessern, der zum damaligen Zeitpunkt die Mittelschule besucht hat.

Konkret geht es um die Vorwürfe der Falschbeurkundung und der unrechtmäßige Verleitung, einen Vorteil zu verschaffen. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich besagter Vorfall am 12. Juni 2020 zugetragen.

Der Schulamtsleiter soll laut Anklage herausgefunden haben, dass die Noten seines Sohnes in zwei Fächern niedriger als im ersten Semester waren. Deshalb habe er einen der beiden Schulbediensteten telefonisch kontaktiert und – immer laut Staatsanwaltschaft – seine Stellung ausgenutzt, um eine Korrektur der Bewertung seines Sohnes zu erwirken.

Gullotta hatte damals zwar eingeräumt, dass das Telefongespräch stattgefunden habe. Allerdings hatte er bestritten, Druck ausgeübt zu haben.

Feststeht allerdings, dass der Klassenrat erneut einberufen worden war, und die Benotung war tatsächlich abgeändert worden. Einer der beiden Fachlehrer habe erklärt, die Bewertung sei aufgrund eines Formfehlers erfolgt. Aus einem Sechser wurde dann eine Acht. Auch im zweiten Fach wurde die Note von einer Sieben auf eine Acht erhöht. Im zweiten Fall hat sich der zuständige Lehrer allerdings widersetzt und festgehalten, die Sieben habe sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Noten unter dem Semester ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Vorverhandlungsrichter die Anklageerhebung gegen Schulleiter Franco Lever und gegen Technik-Professor Francesco Migliaccio beantragt.

Gullottas Anwalt Giancarlo Massari, der die Verteidigung übernommen hat, will nun beweisen, dass sich Gullotta nicht in seiner Funktion als Schulamtsleiter bei den Lehrern gemeldet hat, berichtet Alto Adige online. Stattdessen habe sein Mandant lediglich als besorgtes Elternteil gehandelt, das sich über einen Formfehler bei der Bewertung des eigenen Sohnes am Ende des Schuljahrs beschwert habe.

Im Rahmen einer internen Untersuchung hatte die Landesverwaltung Gullotta kein Fehlverhalten attestiert.

Von: mk

Bezirk: Bozen