Von: luk
Bozen – Die Verbraucherzentrale warnt vor einer Betrugsmasche im Internet in Zusammenhang mit dem Fahrradbonus.
Click day am 3. November
Wie es sich abzgeeichnet hat, ist es am 3. November sofort zu einer Überlastung der Plattform des Ministeriums für Umwelt gekommen, und die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 215 Millionen Euro waren binnen 24 Stunden ausgeschöpft. Zahlreiche Konsumenten konnten also keinen Gutschein für den Kauf erhalten bzw. kein Ansuchen auf Rückerstattung stellen.
Ist ein Ansuchen noch möglich?
Für all jene Konsumenten, die im Rahmen des Projektes Green mobility bereits ein Fahrzeug oder eine Dienstleistung im Zeitraum vom 4. Mai 2020 bis 2. November 2020 erworben hatten, über einen Beleg oder eine Rechnung verfügen und kein Ansuchen auf Rückerstattung gestellt haben bzw. keine Rückerstattung erhalten haben, wird es noch möglich sein, sich ab 9. November bis zum 9. Dezember 2020 auf der Plattform zu registrieren, erklärt die Verbraucherzentrale.
Vor-Anmeldung
Diese Anmeldung bzw. “Vor-Anmeldung” gibt nicht automatisch Anrecht auf Rückerstattung. Das Ministerium plant eine weitere Finanzierung des Projektes Green mobility, weshalb anhand dieser “Vor-Anmeldung” statistische Daten gesammelt werden sollen, um das Ausmaß der neuen Finanzierung zu erörtern.
Es empfiehlt sich, aktuelle Informationen auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt abzurufen: https://www.buonomobilita.it/#/beneficiario/homePage
Achtung: Betrugsmasche im Internet!
Auf einigen Homepages soll es möglich sein, Voucher für den Kauf eines Fahrrades oder anderes finanziertes Fahrzeug zu erwerben: anscheinend bieten private Personen diese Voucher zum Kauf zu einem reduzierten Preis an. Die VZS warnt vor dem Kauf solcher “Gutscheine”: “Es handelt sich dabei um Betrug an den Staat und an den Konsumenten! Es wird niemals möglich sein, einen solchen Gutschein einzulösen, da die Plattform ausschließlich Gutscheine generiert, welche personengebunden sind. Der Händler muss den Gutschein vor dem Einlösen validieren, und kann dazu auch die Identitätskarte des Käufers überprüfen.”