Von: luk
Bozen/Rom – Die dritte Sektion des Staatsrats – oberstes Verwaltungsgericht – in Rom unter Vorsitz von Franco Frattini hat dem Rekurs einer Bozner Familie zum Tragen der Maske im Klassenraum stattgegeben.
Die Tochter des Paars unterliegt damit nicht der vom Land Südtirol vorgeschriebenen Maskenpflicht in der Schulklasse. Die Entscheidung ist “ad personam”, wie Alto Adige online berichtet. Damit ist nur die Schülerin von der Maskenpflicht entbunden. Gesundheitliche Probleme des Mädchens sollen der Hintergrund dafür sein.
In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht den Antrag der Eltern zurückgewiesen.