Von: mk
Bozen – In einer aufsehenerregenden Untersuchung um Geldwäsche im Wert von rund 20 Millionen Euro hat die Finanzpolizei von Cremona einen in Österreich lebenden Italiener und einen Bauunternehmer aus Brescia in U-Haft in den Hausarrest überstellt. Die Untersuchung wird von der Bozner Staatsanwaltschaft geleitet, der Ermittlungsrichter in Bozen hat den nötigen Vollstreckungsbefehl erlassen.
Die Finanzpolizei hat außerdem 15 Immobilien sowie Unternehmensanteile und Bargeld im Gesamtwert von über fünf Millionen Euro beschlagnahmt, die acht Kapitalgesellschaften und vier Personen zuzurechnen sind.
Die Ermittler waren zwei Italienern aus den Provinzen Padua und Treviso auf die Spur gekommen, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Um Geld zu waschen, sollen sie von 2020 bis 2024 über 20 Millionen Euro über das Konto einer Bankfiliale in Bozen geschleust haben. Das Konto lief auf eine Firma in Österreich, die auf die beiden Italiener zurückzuführen war.
Anschließend wurden die Summen in andere Länder wie Österreich, Litauen und China transferiert. Als Gewinn für das Waschen des Geldes behielten die beiden Italiener fünf Prozent der Summe ein. Außerdem zogen sie ein Prozent für Provisionen und Bankgebühren ab.
Mutmaßlicher Auftraggeber für die Aktion war der Unternehmer aus Brescia. Ihm wurden die gewaschenen Beträge als faktischen Geschäftsführer von sieben Firmen im Baugewerbe, die auf Strohmänner registriert waren, regelmäßig zu 94 Prozent des Gesamtbetrags in bar zurückerstattet. Dessen Firmen hatten über einen längeren Zeitraum direkte Steuern und die Mehrwertsteuer in Höhe von über 28 Millionen Euro hinterzogen. Von deren Konten waren auch die zu waschenden Beträge transferiert worden.
Überprüfungen bei Banken und von Unterlagen, die bei Durchsuchungen im Haus des Bauunternehmers sowie in der Wohnung einer der beiden in Österreich lebenden Italiener in der Provinz Padua gefunden wurden, ermöglichten eine detaillierte Rekonstruktion der Geldflüsse.
Der Ermittlungsrichter in Bozen ordnete die präventive Beschlagnahme der Gewinne aus den mutmaßlichen Straftaten in Höhe von einer Million Euro bzw. 18 Millionen Euro an. Des Weiteren wurde die präventive Beschlagnahme der Gewinne aus den durch die sieben Scheinfirmen im Baugewerbe begangenen steuerrechtlichen Vergehen verfügt.
Mit demselben Beschluss wurden auch die beteiligten Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. So wurde festgestellt, dass die Baufirmen keine geeigneten Organisationsmodelle zur Verhinderung von Steuerdelikten wie betrügerische Erklärung und unrechtmäßige Verrechnung fiktiver Guthaben eingeführt hatten.
Außerdem stellte sich heraus, dass der verdächtigte Unternehmer aus Brescia Gesellschaftsanteile im Wert von über 600.000 Euro auf betrügerische Weise abgezweigt und seinem Sohn übertragen hatte. Dazu zählten zahlreiche Immobilien, die auf mehrere juristische Personen liefen. Laut den Ermittlern ist damit der Tatbestand der betrügerischen Steuerhinterziehung eerfüllt.
Daraufhin erließ der Ermittlungsrichter aus Bozen einen weiteren Beschluss zur Beschlagnahme dieser Gesellschaftsanteile und der auf die Gesellschaften eingetragenen Immobilien.
Insgesamt wurden über 60 Straftathypothesen gegen 14 Verdächtige formuliert. Neben den zwei Personen, die in den Hausarrest überstellt wurden, wird gegen vier juristische Personen ermittelt. Bislang gilt die Unschuldsvermutung.
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