Von: mk
Innichen – Die Carabinieri haben in sieben Fällen Anzeige wegen Falscherklärungen erstattet. Die meisten Betroffenen, die erwischt wurden, haben es mit den Corona-Regeln nicht so genau genommen. Die Verstöße ereigneten sich bereits im Dezember und im Jänner, doch die Ermittlungen der Carabinieri sind erst vor wenigen Tagen abgeschlossen worden.
Trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wollten einige auf ihren Urlaub in den Bergen nicht verzichten. Drei Personen aus Triest sind Mitte Dezember in Sexten aufgehalten worden und sie erklärten, dass sie sich aus Arbeitsgründen in Südtirol aufhalten würden. Die Betroffenen hatten dazu auch die nötigen Eigenerklärungen ausgefüllt.
Damals war Südtirol noch orange, Triest war hingegen gelbe Zone. Fahrten von Triest nach Südtirol waren demnach nur aus Arbeits-, aus Gesundheitsgründen oder aufgrund einer Notwendigkeit gestattet.
Misstrauisch machte die Carabinieri vor allem der Umstand, dass dem Anschein nach drei Personen aus demselben Haushalt aus Arbeitsgründen zeitgleich nach Sexten fahren mussten. Die Ordnungshüter wandten sich deshalb an den vermeintlichen Arbeitgeber. Dabei stellte sich heraus, dass dieser die drei tatsächlich kannte und sie Angestellte von ihm waren – allerdings lange Zeit vorher. Deshalb kassierten die drei eine Anzeige.
Zu Weihnachten haben die Carabinieri in Sexten hingegen zwei Touristen aus Rom aufgehalten, die durchs Dorf spazierten. Die beiden erklärten, dass sie bereits am 20. Dezember angekommen seien – also noch vor dem weihnachtlichen Lockdown.
Als die Carabinieri beim „Urlaub auf dem Bauernhof“-Betrieb nachfragten, erklärte auch der Inhaber, dass die beiden bereits am 20. Dezember angekommen seien. Allerdings stellte sich heraus, dass sie erst seit 24. Dezember registriert waren. Die Carabinieri wollten demnach sowohl das Paar aus Rom als auch den Inhaber des Beherbergungsbetriebs anzeigen.
Das Paar wurde im Jänner allerdings selbst bei den Carabinieri vorstellig und konnte mittels Kassenbons und Telepass-Auszügen belegen, dass sie bereits am 20. Dezember in Sexten waren. Die Carabinieri wandten sich deshalb erneut an den Betreiber der Unterkunft. Offenbar hatte dieser gemeinsam mit einer Angestellten den Aufenthalt der Gäste auf dem Papier „verkürzt“. Sowohl der Betreiber als auch seine Mitarbeiterin wurden deshalb angezeigt.
Die Carabinieri von Welsberg haben hingegen eine Frau aus Gsies angezeigt: Obwohl sie mittels PCR-Abstrich positiv getestet worden war, hatte sie ständig die eigene Wohnung verlassen.
Die Carabibnieri von Winnebach zeigten hingegen einen Arbeiter aus Sexten an, der bei einer Verkehrskontrolle mittels Eigenerklärung angegeben hatte, sich einem PCR-Test mit negativem Ergebnis unterzogen zu haben. Wie sich bei einer Nachfrage beim Sanitätsbetrieb herausstellte, war der Mann allerdings nie auf Corona getestet worden.