Viele Pflegekräfte kommen aus dem Osten

Corona: Wo sollen Pflegerinnen in Quarantäne?

Montag, 03. August 2020 | 13:36 Uhr

Bozen – Während sich alle auf Tourismus und Erntehelfer konzentrieren, gerät eine Kategorie fast völlig aus dem Blickfeld: Auch in Südtirol kümmern sich zahlreiche Pflegerinnen – sogeannte „Badanti“ – aus Moldawien, Rumänien und der Ukraine um Senioren und pflegebedürftige Menschen. Viele von ihnen verbringen den Sommerurlaub in ihrer Heimat. Wo sie nach der Rückkehr zu ihrem Arbeitsplatz in Quarantäne gehen sollen, ist derzeit noch offen, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.

„Das Problem ist real und es erfordert eine rasche Lösung, an der Sanitätsbetrieb, Zivilschutz und Regierungskommissariat gemeinsam arbeiten müssen“, erklärt Sanitätsdirektor Paolo Bertoli laut Alto Adige. Ausgerechnet Pflegerinnen sind häufig in Kontakt mit potentiellen Risikopatienten. Eine Isolation in der Wohnung jener Familien, deren Angehörige von Pflegerinnen betreut werden, ist kaum möglich.

Theoretisch wäre jede ungenutzte Struktur geeignet, die entsprechend ausgestattet ist, um Pflegerinnen eine 14-tägige Quarantäne zu ermöglichen. Familien, Verbände und Genossenschaften suchen derzeit nach Alternativen.

Derzeit gilt die Vorschrift, dass sich Pflegekräfte aus dem Osten gleich nach ihrer Rückkehr beim Sanitätsbetrieb melden müssen. „Anschließend herrscht Quarantäne-Pflicht“, erklärt ein Genossenschaftsvertreter laut Alto Adige. Das Gesundheitsressort des Landes habe allerdings versichert, dass es für Pflegerinnen bei den Tests eine Vorzugsschiene gebe, falls ein ärztlicher Überweisungsschein vorliegt oder falls es die Genossenschaft verlangt, die die Pflegekraft vermittelt.

Wo Pflegerinnen die Zeit in Quarantäne verbringen sollen, bleibt trotzdem noch ungeklärt. „Einige Familien haben sich bereit erklärt, ein Hotelzimmer für die eigene Pflegerin zu bezahlen. Doch welches Hotel bietet schon Zimmer für solche Zwecke an?“, fragt der Genossenschaftsvertreter.

Wer für die Kosten der Quarantäne aufkommt, ist ebenfalls noch nicht geklärt. „Muss dafür der Arbeitgeber aufkommen, der bereits die Urlaubsvertretung bezahlt hat? Wir hoffen so schnell wie möglich auf Antworten“, betont der Genossenschaftsvertreter.

Von: mk

Bezirk: Bozen