Entscheid wird Antragsschwemme für Neubewertung auslösen

Drogenurteile: Richter müssen unzählige Fälle prüfen

Donnerstag, 21. März 2019 | 08:41 Uhr

Bozen – Ein Entscheid des Verfassungsgerichts wird vermutlich eine Flut von Anträgen auf Neubewertung auslösen – auch in Südtirol.

Für Drogendelikte, die nicht als minderschwer eingestuft werden, gilt nicht mehr ein Mindeststrafmaß von acht, sondern von sechs Jahren. So hat das Verfassungsgericht vor knapp zwei Wochen geurteilt. Der Entscheid wirkt sich auf alle Urteile ab dem Jahr 2014 aus.

Unter den Antragstellern ist auch Fatmir Muhaj (25), dem Richter Peter Michaeler im Dezember 2017 drakonische zwölf Jahre Haft aufgebrummt hatte. Muhaj wurde vorgeworfen, Drahtzieher eines Drogenrings im Bozner Stadtteil Oberau gewesen zu sein.

Auch am Bozner Landesgericht sind die ersten Anträge auf Neubewertung von Drogenurteilen bereits eingetrudelt. Für die Richter bedeutet das, unzählige abgeschlossene Fälle erneut zu prüfen und gegebenenfalls das Strafmaß anzupassen.

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Von: luk

Bezirk: Bozen