47-Jähriger wurde bereits 2021 verurteilt

Ex-Arbeitskollegin gestalkt: Zwei Jahre Haft

Sonntag, 30. April 2023 | 11:05 Uhr

Bozen – Ein 47-jähriger Bozner, der in Folgaria im Trentino lebt, ist vom Gericht in Rovereto wegen Stalkings zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Der Mann ist kein Unbescholtener: Er war im Jahr 2021 bereits am Landesgericht von Bozen zu einem Jahr Haft und 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil er zwei Tierschützerinnen gestalkt hatte.

Diesmal hatte sich der Mann auf eine 44-Jährige fixiert, die ebenfalls in Folgaria lebt und die vor Gericht von Anwalt Vittorio Zappaterra aus Ferrara vertreten wurde. Im Jahr 2018 ging die Frau mit dem gebürtigen Bozner eine geschäftliche Beziehung ein, bei der es im Wesentlichen um den Haustierverkauf von Hundefutter ging.

Zunächst handelte es sich um eine gewöhnliche berufliche Zusammenarbeit. Doch schon bald zeigten sich erste Risse wegen ein paar nicht beglichener Spesen. Außerdem störte die Frau bei dem 47-Jährigen eine unausgeglichene Haltung und eine derbe Ausdrucksweise. Dann kam es zu den ersten Beleidigungen, die mit der Zeit immer schwerwiegender wurden. Die Vorfälle häuften sich, wie die italienische Tageszeitung Alto Adige berichtet.

Auch eine Aussprache von Angesicht zu Angesicht hat nichts geholfen und mündete in gegenseitigen Beschimpfungen. Schließlich brach die 44-Jährige den Kontakt ab: Sie blockierte die Telefonnummer des Mannes und unterband auch jeglichen Austausch auf sozialen Netzwerken. Doch damit war der Fall nicht beendet.

Im Februar 2019 tauchte ein beleidigender Beitrag auf Facebook auf. Nach mehreren Monaten der Ruhe wurde der 47-Jährige dann im Oktober wieder aktiv. Er ließ sich über die Arbeit und das physische Aussehen der Frau auf Facebook aus. Doch Beleidigungen und Bedrohungen stellten nicht das einzige Problem dar.

Die Frau gab an, dass sie den 47-Jährigen in der Nähe einer Skischule gesehen habe, die auch ihre Tochter besuchte. Der Vorfall löste in ihr Verwunderung und Unbehagen zugleich aus. Bei einer anderen Gelegenheit täuschte der Mann vor, sich vor den Wagen der 44-Jährigen zu werfen.

Der Staatsanwaltschaft von Rovereto zufolge hat das Verhalten des Mannes die Frau in einen „anhalten Zustand der Angst“ versetzt, wobei sie um ihre eigene Unversehrtheit und um die Ihrer Familie fürchten musste. Aus diesem Grund habe sie ihre Lebensgewohnheiten umstellen müssen. So ließ sie sich etwa von ihrem Mann begleiten, wenn sie unterwegs, und sie änderte ihre Arbeitszeiten.

Von: mk

Bezirk: Bozen