Von: mk
Bozen – Dürfen die Abhörungen und Mitschnitte von Gesprächen zwischen Katia Tenti und Antonio Dalle Nogare im Strafverfahren überhaupt verwendet werden? Diese Kernfrage, die Verteidiger Carlo Bertacchi am Freitag aufgeworfen hat, könnte entscheidend für den Prozessausgang sein, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der Leitende Staatsanwalt Giancarlo Bramante hatte je zwei Jahre und sechs Monate Haft für Tenti und Dalle Nogare gefordert – wegen Offenbarung von Amtsgeheimnissen bzw. der Beihilfe – und der Beeinträchtigung der Wahlfreiheit in einem Auswahlverfahren.
Die Verteidiger Carlo Bertacchi und Fabrizio Francia haben von Anfang an auf die Unverwertbarkeit der Abhörungen gepocht, das Gericht ließ sie jedoch zu. Im Laufe des Prozesses legten die Verteidiger jedoch ein neues Argument vor. „Katia Tenti wurde abgehört, als gegen sie – anfänglich – Verdachtsmomente auf Amtsmissbrauch geprüft wurden. Bei diesem Straftabestand sind Abhörungen nicht vorgesehen“, führte Bertacchi am Freitag aus.
Er beantragte deshalb, dass der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Carlo Busato alle mittels technischer Hilfsmittel aufgezeichneten Gespräche und Nachrichten über Tentis Handy, PC und dergleichen für unverwertbar erklären solle.
Befürwortet das Gericht so eine Maßnahme, wäre dies für die Verteidigung ein großer Erfolg, da der Kern der Beweisführung gerade auf diesen Abhörungen fußt.
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