Von: mk
Bozen/Trient – Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat die Finanzpolizei im Trentino-Südtirol seit Jänner 2017 auch ein besonderes Augenmerk auf „schwarz“ vermietete Wohnungen und das Kassieren von Sozialbeiträgen bei vorgetäuschter Armut gelegt. Hilfreich waren dabei die eigenen Datenbanken.
Im Rahmen von 122 Kontrollen in Zusammenhang mit vermieteten Immobilien wurden insgesamt Abgaben in der Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro ermittelt, die hinterzogen worden waren. Während im Trentino bei 78 Kontrollen eine Summe von 956.004 Euro aufgedeckt wurde, waren es in Südtirol 372.713 Euro bei 34 Kontrollen.
Rund die Hälfte der Fälle konnte die Finanzpolizei dank einer fundierten Risikoanalyse mittels der unterschiedlichen Datenbanken lösen, die der Behörde zur Verfügung stehen.
Bei einer Analyse wurden rund 1.500 Personen, die über Zweit- oder Drittwohnungen verfügen, als „potentielle“ Steuerhinterzieher enttarnt. Die Betroffenen hatten entweder keine Steuererklärung abgegeben oder bei der Steuererklärung waren keine Angaben über eventuelle Mieteinkünfte aufgeschienen.
Die Finanzpolizei wird in den kommenden Monaten ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen. Bei 22 Kontrollen in Trient und 28 in Bozen wurden 270.000 Euro sichergestellt in Zusammenhang mit gänzlich „schwarz“ vermieteten Wohnungen sichergestellt (162.000 Euro in Trient und 108.000 Euro In Bozen).
Vor allem in Trient wurden viele Wohnungen schwarz an Universitätsstudenten, die von außerhalb kommen, vermietet. Die Trientner Finanzpolizei konnte in den vergangenen zwei Jahren insgesamt eine Steuerhinterziehung in Höhe von 76.547 Euro ermitteln. Acht Wohnungsbesitzer wurden gemeldet.
Was den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen anbelangt, hat die Finanzpolizei seit 2017 in der Region insgesamt 236 Kontrollen durchgeführt. In 153 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt und es konnte eine Summe von mehr als 100.000 Euro an ausgezahlten Beiträgen zurückerlangt werden.
In Südtirol wurden bei 88 Kontrollen in 49 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt. Während 22 Personen verwarnt wurden, gab es in Südtirol auch zwei Anzeigen. Die Summe an ausgezahlten Beiträgen, die in Südtirol zurückerlangt werden konnte, beläuft sich auf 73.870 Euro. Laut Strafgesetz ist bei erschwindelten Beiträgen unter 4.000 Euro eine Geldstrafe von maximal 25.864 vorgesehen. Wird der Betrag von 4.000 Euro überschritten, droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren.
Ein Fall sticht in diesem Zusammenhang besonders ins Auge: Ein Italiener, der in Bozen lebt, wurde von der Finanzpolizei bei der Staatsanwaltschaft wegen erschwerten Betrugs anzeigt. Er hat beim Land um ein Stipendium angesucht. Allerdings war er kein Student. Stattdessen hatte er sich als Universitätsstudent in Verona ausgegeben und eine entsprechende Identität samt Matrikelnummer und Studienplan „gestohlen“. Auch die Studiengebühren hat der Betroffene in Verona nie bezahlt und die entsprechenden Unterlagen gefälscht.
Weil er ein Stipendium von 6.000 Euro erhalten hat, muss sich nun der falsche Student vor Gericht wegen erschwerten Betrugs verantworten. Dafür droht ihm eine ein- bis sechsjährige Haftstrafe. Das zuständige Landesamt hat bereits ein Verfahren eingeleitet, um das zu Unrecht ausbezahlte Stipendium zurückzuerlangen.