Enttäuschung für Paar aus Bozen

Flitterwochen werden zum Desaster – und dann das Urteil

Mittwoch, 17. Juli 2019 | 11:50 Uhr

Bozen – Vier Jahr sind seither vergangen, doch die Erinnerung an die Hochzeitsreise nach Cancún in Mexiko ist für ein Bozner Ehepaar nach wie vor ein Albtraum – und nun kommen auch noch die Gerichtsspesen dazu.

Laut einem Bericht des Alto Adige haben sich die 39-Jährige und der 43-Jährige am 20. Juni 2015 das Ja-Wort gegeben. Kurz darauf folgte dann der Aufbruch zur Hochzeitsreise. Bis dahin schien alles, ganz normal zu verlaufen.

Bei der Reise handelte es sich um ein Geschenk. Die Hochzeitsgäste hatten sich zusammengetan und das Geld für die die Flitterwochen bereitgestellt.

Die Braut, der die Reise besonders am Herzen lag, weil es sich um den erste gemeinsame handelte, kümmerte sich um das Organisatorische. Sie buchte den Urlaub nicht im Internet, sondern wandte sich an ein Reisebüro.

Schließlich stand fest: Der Abflug ist am 24. Juni und die Rückkehr am 9. Juli. Zwei Wochen lang nichts außer Sonne, Strand und Meer für sich und ihren frischgebackenen Ehemann. Um der Reise einen besonderen Anstrich zu verleihen, buchte die Braut eine Suite mit Blick auf den Ozean. Die Kosten des Urlaubs: 4.774 Euro.

Doch als das Paar nach elfstündigem Flug in Cancún erschöpft, aber glücklich ankam, folgte die bittere Überraschung. Bei dem Zimmer im Hotel handelte es sich nicht um die gebuchte Suite und einen Blick aufs Meer gab es auch nicht.

Um sich von der Enttäuschung zu erholen, beschlossen die beiden, einen Spaziergang am Strand zu unternehmen. Doch dann kam der nächste Schlag: Auf dem Sand häuften sich riesige Knäuel von Braunalgen, die vom Meer ans Land gespült worden waren und außerdem noch übel rochen. Für das Paar aus Bozen eine Katastrophe.

Beide nahmen sofort Kontakt zum Reisebüro auf und verlangten einen Zimmerwechsel. Das Paar erhielt zwar eine neue Unterkunft, doch es handelte sich um die Suite, die ursprünglich gebucht worden war. Schließlich wurde sogar das Hotel gewechselt, doch sowohl die Suite als auch der traumhafte Strand schienen nur auf Fotos zu existieren.

Die Frischvermählten entschlossen sich schließlich, das Beste aus der Situation zu machen, alles fotografisch zu dokumentieren und von der Reiseagentur einen Schadenersatz zu verlangen, als sie wieder in Bozen waren – und wenn es sich nur um einen Gutschein für eine Reise im kommenden Jahr handeln sollte.

Doch die Agentur meinte, die Verantwortung trage der Reiseveranstalter. Dieser war allerdings nicht erreichbar. Deshalb entschloss sich das Paar, einen Rechtsstreit anzustreben.

Dieser dauerte vier Jahre lang. Vor wenigen Tagen wurde ein Urteil gefällt, das die beiden wie eine kalte Dusche traf. Sämtliche Forderungen wurden zurückgewiesen. Doch damit nicht genug: Das Paar muss auch für die Gerichtskosten der Gegenpartei aufkommen, und zwar in Höhe von 4.400 Euro. Laut Urteil trage die Verantwortung nicht das Reisebüro, sondern der Reiseveranstalter, der allerdings durch den Zimmerwechsel den Beschwerden der Kunden entgegengekommen sei.

Zwar gebe es die Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Doch das Paar hat sich anders entschieden. „Wir werden nicht Rekurs einreichen. Für uns ist das zu riskant“, erklären die beiden laut Alto Adige.

Von: mk

Bezirk: Bozen