Bei Unfällen kann Versicherung Regress-Ansprüche stellen

Führerschein nicht verlängert? Das wird teuer

Mittwoch, 05. Oktober 2016 | 11:59 Uhr
Update

Bozen – Wer vergisst, seinen Führerschein zu verlängern, muss mit teuren Konsequenzen rechnen. 161 Euro werden fällig, wenn man mit abgelaufenem Lappen von den Ordnungshütern ertappt wird. Und wer in einen Unfall verwickelt wird, kann mit Regressansprüchen der Versicherung konfrontiert werden.

Hunderte Südtiroler vergessen jedes Jahr, ihren Führerschein zu verlängern. Gerade Autofahrer mittleren und höheren Alters kontrollieren zu selten das Verfallsdatum.

Nur die Verkehrspolizei hat 2015 in Südtirol 129 verfallene Führerscheine eingezogen und ebenso viele Strafen ausgestellt.

Die Stadtpolizei in Bozen hat 2015 sogar 133 Fahrer mit abgelaufenem Führerschein ertappt. In der Landeshauptstadt ist diese Zahl steigend: Heuer sind es bereits 128 – bis Ende des Jahres werden es wohl deutlich mehr werden als 2015.

Ein nicht verlängerter Führerschein hat auch Auswirkungen bei Unfällen, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Zwar zahlt die Versicherung den angerichteten Schaden des säumigen Fahrers – sie kann dann aber Regressforderungen stellen, sagt Versicherungsbroker Gregor Stimpfl (Assiconsult). Zwar könne man bereits zuvor im Versicherungsvertrag festlegen, dass die Versicherung auch in solchen Fällen der Säumigkeit zahlt – das müsse aber schriftlich vereinbart werden. Bei einer „normalen“ Polizze gebe es nach dem Unfall die Möglichkeit der Regressforderung.

Von: luk

Bezirk: Bozen