Kennzeichen und Helm

Für E-Roller-Fahrer brechen schwere Zeiten an

Montag, 17. April 2023 | 11:58 Uhr

Bozen – Die Zeiten, in denen jeder frei und ohne große Regelungen mit einem Elektroroller über Fahrradwege und Straßen düsen konnte, neigen sich dem Ende zu. In Italien stehen nämlich umfassende Änderungen des Straßenverkehrskodexes an. Wie die Zeitung Alto Adige berichtet, benötigen E-Roller-Fahrer künftig ein Kennzeichen, das Fahrzeug muss immatrikuliert werden und der Helm beim Fahren wird zur Pflicht. Außerdem dürfen E-Roller nicht schneller als 20 km/h fahren.

Die umfassenden Auflagen sind eine Reaktion auf zahlreiche und auch schwere Unfälle mit dieser Art von Trittrollern. Wie aus dem Verkehrsministerium verlautet wird, werden damit die Gesetze auf die Höhe der Zeit gebracht.

In der Südtiroler Landeshauptstadt bereitet man sich auf diese Reform bereits vor. Der Kommandant der Stadtpolizei, Fabrizio Piras, erläutert, dass die Richtung stimme. So könnten jene, die die Regeln missachten, leichter zur Verantwortung gezogen werden. Auch bei Unfällen könnte die Unfallerhebungen leichter vonstatten gehen. Er plädiert auch dafür, Elektrofahrräder in dieses Regime einzufügen, da auch sie hohe Geschwindigkeiten erreichen können.

Der Bozner Stadtrat Stefano Fattor hält das auch für eine gute Idee. Einige dieser Gefährte seien nämlich manipuliert worden. Er wisse von einem Elektroroller, der auf einer Landesstraße mit Tempo 90 geblitzt wurde.

In Bozen haben sich zuletzt Unfälle mit Elektrorollern gehäuft. Erst vor wenigen Tagen wurde ein junger Mann beim Kreisverkehr an der Rombrücke unterhalb der Autobahnunterführung schwer verletzt. Ob die Roller künftig noch auf Straßen am Verkehr teilnehmen dürfen, wird derzeit übrigens ebenfalls im italienischen Verkehrsministerium geprüft.

Doch nicht nur in Italien werden die Gesetze schärfer: Deutschland, Frankreich oder die Niederlande haben den Bereich bereits geregelt.

In den Niederlanden dürfen E-Roller zwar noch verkauft werden, aber nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Sie sind nur noch auf privaten Flächen erlaubt. In Deutschland benötigen E-Roller ein Kennzeichen sowie eine Versicherung und in Frankreich ist der Helm sowie eine Versicherung obligatorisch.

Von: luk

Bezirk: Bozen